Diversität in Organisationen

Diversität in Organisationen

Buch (Taschenbuch)

45,95 €

inkl. gesetzl. MwSt.

Diversität in Organisationen

Ebenfalls verfügbar als:

Taschenbuch

Taschenbuch

ab 45,95 €
eBook

eBook

ab 34,99 €

Beschreibung

Details

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

17.06.2020

Herausgeber

Alexander Hartmann + weitere

Verlag

Diplomica Verlag

Seitenzahl

220

Beschreibung

Details

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

17.06.2020

Herausgeber

Verlag

Diplomica Verlag

Seitenzahl

220

Maße (L/B/H)

27/19/1,4 cm

Gewicht

523 g

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-96146-752-5

Das meinen unsere Kund*innen

0.0

0 Bewertungen

Informationen zu Bewertungen

Zur Abgabe einer Bewertung ist eine Anmeldung im Kund*innenkonto notwendig. Die Authentizität der Bewertungen wird von uns nicht überprüft. Wir behalten uns vor, Bewertungstexte, die unseren Richtlinien widersprechen, entsprechend zu kürzen oder zu löschen.

Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel

Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung

Erste Bewertung verfassen

Unsere Kund*innen meinen

0.0

0 Bewertungen filtern

Weitere Artikel finden Sie in

Textprobe:
Kapitel 3.2 Die Frauenquote im gesellschafts- und wirtschaftspolitischem Kontext -Historie und Gegenwart:
"Bis zur echten Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern ist es noch ein weiter Weg." Zu diesem Ergebnis kommt eine, die u. a. erhebliche Defizite für Frauen im Erwerbsleben, insbesondere bei der Besetzung von Führungsfunktionen, sieht (Sachverständigenkommission zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung 2011: 6-7). So beschloss der Bundesrat am 12.09.2012 eine Gesetzesinitiative, die ab 2018 eine Frauenquote von 20 % und ab 2023 von 40 % bei der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten vorsah. Mit diesem Beschluss sollte eine seit Jahren währende Unterrepräsentierung von Frauen in den Kontrollgremien der börsennotierten deutschen Wirtschaftsunternehmen gesetzlich entgegengewirkt werden, da sanktionslose Selbstverpflichtungen der Konzerne und Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft nicht zum gewünschten Erfolg führten (Bundesrat: 2012).
Unterstützung erhielten die Befürworter einer gesetzlichen Quotenregelung von der EU, die am 15.11.2012 einen Richtlinienvorschlag der EU-Vizepräsidentin Viviane Reding verabschiedete, der eine Geschlechterquote von mindestens 40 % in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen bis 2020 in Europa vorschreibt. Zugleich sollen die Mitgliedsstaaten "abschreckende Strafen" bei Nichterreichung der Quote vorsehen (Europäische Kommission 2012).
Die Bundesregierung von CDU/CSU und FDP konnte sich dagegen nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Während u. a. Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für eine Flexi-Quote votierten, präferierte u. a. Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen eine feste Quote im Sinne des Gesetzentwurfs des Bundesrats. Im Ergebnis lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition den Gesetzentwurf am 18.04.2013 ab (BILD 2013), obwohl die Opposition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke für den Antrag stimmten.
Im Rahmen des Koalitionsvertrags für die Bundesregierung zur 18. Wahlperiode einigten sich SPD, CSU und CDU auf die Einführung einer Frauenquote von 30 % für Aufsichtsratsfunktionen in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ab 2016. Bei Nichterreichung dürfen freie Mandate nicht besetzt werden (vgl. Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, 18. Wahlperiode, 2013: 72). Für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Firmen sind Quoten für Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen verbindlich festzulegen, die "über dem jeweiligen Status quo bei weiblichen Führungskräften liegen." (Die Welt 2014). Eine Sanktion ist hier nicht vorgesehen. Beabsichtigt ist die Einführung zu Beginn der 18. Wahlperiode.
Auch die Opposition im deutschen Bundestag sprach sich eindeutig für eine gesetzliche Geschlechterquote aus. Bündnis90/Die Grünen forderten in einem Antrag an den Bundestag u. a. "...zügig einen Gesetzentwurf zur Quote für Aufsichtsräte vorzulegen, der ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung vorschreibt (Bundestag Drucksache 2014)."
Die Partei der Linken hatte sich bereits 2011 für eine Quote positioniert und verlangt, in "Vorständen und Aufsichtsräten einen Anteil von mindestens einem Drittel Männer und mindestens einem Drittel Frauen [...]. Die verbleibenden Mandate werden frei besetzt (Bundestag Drucksache 2011)." Nach zehn Jahren sollte dieser Anteil auf 50 % erhöht werden.
Aus den Reihen der Wirtschaft gab es heftige Kritik gegen die Pläne der Bundesregierung. Auf dem DIHK ist die gesetzliche Quote als "nicht zielführend" abgelehnt worden, da man davon ausging, dass der Frauenanteil in den Chefetagen auch ohne Quote steigen wird. Präferiert wurden primär Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und
  • Diversität in Organisationen