Die handelsrechtliche Darstellung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
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Sprache:Deutsch
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
19.02.2020
Verlag
GRINSeitenzahl
36
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,4 cm
Gewicht
68 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-346-09046-1
Nach
249 Abs. 1 HGB müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Diese Aufwendungen sind nach dem Prinzip der periodengerechten Abgrenzung dem Geschäftsjahr der Entstehung der Verbindlichkeit zuzuordnen. Im Gegensatz zu dem Realisationsprinzip, nach welchem nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden dürfen, wird bei Rückstellungen das Imparitätsprinzip angewandt, welches den Ausweis von nicht realisierten, aber zu erwartenden Verlusten verlangt.
Für Sach- und Rechtsmängel nach
633 BGB besteht nach
438 Abs. 1 Nr. 3 BGB eine zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist, soweit diese nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder vertragliche Einzelabsprachen eingeschränkt wird.
249 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt die Bildung von Rückstellungen für diese drohenden Verpflichtungen. Abgesehen von gesetzlichen Ansprüchen können Unternehmen auch freiwillige Garantieverpflichtungen nach
443 BGB anbieten, für welche nach
249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB ebenfalls eine Rückstellung zu bilden ist. Nach
253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Als Grundlage dieser Beurteilung dienen vor allem Erfahrungswerte aus der Branche oder dem eigenen Unternehmen.
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