Handlungsmöglichkeiten der Kindertagesstätte bei Vernachlässigung Prävention, Erkennung, Intervention
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.12.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
81 (Printausgabe)
Dateigröße
546 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656336488
Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Kindertagesstätte. Das Angebot an Plätzen
in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und nach Schuleintritt ist
bedarfsgerecht zu gestalten. Kindern unter drei Jahren ist ein Platz in der Kindertageseinrichtung
vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind oder sich in
Ausbildung befinden (vgl.
24 Abs. 1,2,3 SGB VIII).
Die Aufgaben der Kindertagesstätte fasst der Gesetzgeber in
22 SGB VIII zusammen.
Danach sollen Tageseinrichtungen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen,
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in
der Familie ergänzen und unterstützen sowie die Eltern bei der Vereinbarung von
Familie und Beruf unterstützen. Der Förderauftrag der Kindertagesstätte bezieht sich
dabei auf die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes auf sozialer, emotionaler,
körperlicher und geistiger Ebene (vgl.
22 Abs. 2,3 SGB VIII). Damit ist der Bildung-,
Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten grundlegend festgelegt.
Spezifiziert wird er in den Bildungsplänen der Länder, welche sich mit den Mitteln und
Methoden der Umsetzung befassen.
Was aber, wenn die Erzieherin bei der Umsetzung dieser Aufgaben das Gefühl hat, dass
es einem Kind an Nahrung oder Zuwendung mangelt, dass hygienische Grundlagen
nicht beachtet, Interessen des Kindes missachtet werden? Wie definiert sich die Grenze,
die das Einschreiten der Erzieherin in die grundsätzlichen Rechte der Eltern auf
Erziehung und Betreuung ihres Kindes rechtfertigt? Die Kindertagesstätte ist eine
familienergänzende Einrichtung, muss sich den Erziehungsvorstellungen, Werten und
Normen der Eltern also unterordnen. Ist die Kindertagesstätte trotzdem in der
Verantwortung, die Situation des Kindes zu verbessern? Und welche Möglichkeiten gibt
es? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und Schweigepflicht in diesem Verfahren?
Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Erzieherin die Situation des Kindes falsch
einschätzt?
Zwar hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und
Diensten sicherzustellen, dass die Fachkräfte der Einrichtungen den Schutzauftrag
wahrnehmen und notwendige Schritte ergreifen (vgl.
8a Abs. 2 SGB VIII). [...]
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