Auskunftsansprüche und prozessuale Mitwirkungspflichten Instrumente zur Bewältigung von Informationsungleichgewichten
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- Deutsch ausgewählt
185,10 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
29.01.2027
Verlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
1010
Maße (B/H)
15,5/23,2 cm
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-16-200299-0
Laura Schmitt untersucht die Bewältigung von Informationsungleichgewichten im deutschen Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Die umfangreiche Bestandsaufnahme zeigt, dass das geltende Recht zwar zahlreiche Instrumente zum Ausgleich von Informationsdefiziten bereithält, diese jedoch weder dogmatisch hinreichend systematisiert noch in ihrem Verhältnis zueinander konsistent abgestimmt sind. Insbesondere entstehen Spannungen zwischen materiellem Recht und Prozessrecht, wenn prozessuale Mechanismen materielle Wertungsentscheidungen faktisch überlagern.
Die Autorin folgt einem rechtsdogmatischen Ansatz und ergänzt diesen durch rechtsvergleichende Perspektiven sowie verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bezüge. Im Mittelpunkt stehen Auskunftsansprüche, Beweislastumkehr und sekundäre Darlegungslast. Analysiert werden ihre Voraussetzungen, Funktionen und Grenzen im Spannungsfeld von Sachverhaltsaufklärung, Verhandlungsgrundsatz, Wahrheitspflicht und Treu und Glauben. Dabei zeigt Laura Schmitt, dass ein allgemeiner Auskunftsanspruch im deutschen Recht nicht besteht. Die Rechtsprechung gleicht Informationsdefizite jedoch zunehmend durch eine weitreichende Anwendung und Fortentwicklung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche aus Treu und Glauben sowie durch die sekundäre Darlegungslast aus. Dies führt zu dogmatischen Unklarheiten und birgt die Gefahr, materiell-rechtliche Wertungen über das Prozessrecht zu umgehen.
Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit eine umfassende Systematisierung der Ausgleichsmechanismen, klärt ihr dogmatisches Verhältnis und unterbreitet Vorschläge zu ihrer Neujustierung innerhalb der Grenzen des geltenden Rechts. Sie leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Kohärenz zwischen materiellem Recht und Prozessrecht sowie zur verfassungs- und unionsrechtskonformen Fortentwicklung des deutschen Zivilprozessrechts.
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