E-Evidence Der grenzüberschreitende Zugriff auf digitale Beweismittel im Unionsrecht
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93,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
31.10.2026
Verlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
320
Maße (L/B)
23,2/15,5 cm
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-16-200770-4
Seit August 2026 können die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten Anordnungen zur Datenherausgabe an Digitalkonzerne erlassen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben. Als Grundlage hierfür dient die E-Evidence-Verordnung, die den Erlass von Europäischen Herausgabe- sowie Sicherungsanordnungen ermöglicht. Dies geschieht im Zusammenwirken mit der Vertreter-Richtlinie, auf deren Grundlage Digitalkonzerne, die ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten, mindestens eine Niederlassung oder einen "Vertreter" in einem EU-Mitgliedstaat benennen müssen, an welchen entsprechende Anordnungen adressiert werden können. Diese gesetzlichen Neuerungen beruhen auf der Annahme, dass das bestehende System grenzüberschreitender Beweisermittlung nicht hinreichend effektiv ist und den Anforderungen effektiver Ermittlungen im digitalen Zeitalter nicht mehr ausreichend gerecht wird, sofern es maßgeblich auf zwischenstaatlicher Kooperation beruht und in der Europäischen Union auf den Konzepten von gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen aufbaut. Vielmehr erscheint vor dem Hintergrund der Besonderheiten der digitalen Sphäre ("data is different") eine grundlegende Neuausrichtung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen erforderlich.
Um die Tragfähigkeit dieser These zu prüfen, arbeitet Peter Meißner zunächst die verschiedenen Modelle zur Gewinnung digitaler Beweise heraus. Im Rahmen einer umfangreichen unionsverfassungsrechtlichen Analyse widmet er sich insbesondere der Frage, ob durch den neuen Mechanismus sowie dessen Umsetzung durch die E-Evidence-Verordnung ein hinreichendes Mindestmaß an (unions-)grundrechtlichem Schutz gewährleistet bleibt. Dabei spielt auch eine Rolle, ob den Digitalkonzernen Pflichten zur (Grundrechts-)Kontrolle von eingehenden Anordnungen auferlegt werden dürfen ("Privatisierung der Rechtshilfe"). Daneben werden für die Zulässigkeit des Instruments bzw. dessen praktischer Effektivität zentrale Fragen behandelt, wie etwa die Vereinbarkeit mit der unionalen Kompetenzordnung oder Konflikten mit dem Recht der USA.
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