Produktbild: Der Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Erlass polizeilicher Platzverweisungen
Band 37

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Erlass polizeilicher Platzverweisungen Zulässigkeit eines Ermessensverwaltungsaktes durch Künstliche Intelligenz im Lichte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Grundgesetzes am Beispiel der polizeilichen Platzverweisung

103,50 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

24.06.2026

Abbildungen

1, 1 Tab.; 362 S., 1 schw.-w. Tab.

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

362

Maße (L/B/H)

15,7/23,2/2,2 cm

Gewicht

550 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-19831-3

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

24.06.2026

Abbildungen

1, 1 Tab.; 362 S., 1 schw.-w. Tab.

Verlag

Duncker & Humblot

Seitenzahl

362

Maße (L/B/H)

15,7/23,2/2,2 cm

Gewicht

550 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-428-19831-3

Herstelleradresse

Duncker & Humblot GmbH
Carl-Heinrich- Becker - Weg 9
12165 Berlin
DE

Email: verkauf@duncker-humblot.de

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  • 1. Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit

    Entwicklung Künstlicher Intelligenz — Vorteile des Einsatzes Künstlicher Intelligenz — (Vor-)Skizzierung der Risiken des Einsatzes Künstlicher Intelligenz — Begriffsbestimmung und technische Grundlagen

    2. Zulässigkeit des Robotereinsatzes zum Erlass einer Platzverweisung nach geltendem Recht?

    Ist der robotische Erlass einer Platzverweisung der »Polizei« im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 PolG NRW zuzurechnen? — Der robotische Erlass einer Platzverweisung im Lichte des § 35a VwVfG NRW

    3. Zulässigkeit des Robotereinsatzes zum Erlass einer Platzverweisung durch Schaffung eines Normzusatzes?

    Schaffung eines Normzusatzes für die Ermächtigungsgrundlage des § 34 Abs. 1 PolG NRW — Begründung

    4. Erlass rechtmäßiger Verwaltungsakte auf Grundlage des § 34 Abs. 1 S. 3 PolG NRW f. F. möglich?

    Ermittlung des Sachverhalts – zugleich zum § 24 VwVfG NRW (Untersuchungsgrundsatz) — Subsumtion unter den Tatbestand von § 34 Abs. 1 S. 1 PolG NRW — Ausübung von Ermessen – zugleich zu § 40 VwVfG NRW — Anhörung des Betroffenen und Bekanntgabe des Verwaltungsakts – zugleich zu § 28 VwVfG NRW und § 41 VwVfG NRW — Begründung der Entscheidung – zugleich zu § 39 VwVfG NRW

    5. Vereinbarkeit von § 34 Abs. 1 S. 3 PolG NRW f. F. mit Verfassungsrecht

    Menschenwürde — Rechtsstaatsprinzip — Demokratieprinzip