Produktbild: Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme

Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme Alles Wichtige rund die Meldung von Kassen(systemen), Taxametern & Co.

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Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

31.05.2026

Verlag

Datev

Seitenzahl

110

Maße (L/B/H)

12,8/18,8/0,8 cm

Gewicht

200 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-96276-174-5

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

31.05.2026

Verlag

Datev

Seitenzahl

110

Maße (L/B/H)

12,8/18,8/0,8 cm

Gewicht

200 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-96276-174-5

Herstelleradresse

DATEV eG
Virnsberger Straße 63
90329 Nürnberg, Mittelfr
DE

Email: info@datev.de

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  • 1 Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme 1.1 Einführung in die Thematik 1.2 Betroffene Aufzeichnungssysteme 1.2.1 Welche Systeme sind meldepflichtig? 1.2.2 Welche Systeme sind nicht meldepflichtig? 1.2.2.1 Generell nicht meldepflichtige Systeme 1.2.2.2 Sonstige nicht meldepflichtige Systeme 1.2.3 Bedeutung der Eigentums- und Besitzverhältnisse 1.3 Besondere Fälle und Konstellationen von elektronischen Aufzeichnungssystemen. 1.3.1 Registrierkassen i. S. d. Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO 1.3.2 Verbundsysteme ohne Kassenfunktion 1.3.3 Kurzfrist-Leihgeräte1.3.4 „Vorrats“-Systeme. 1.3.4.1 Kombination aus Hard- und Software. 1.3.4.2 Ersatzkassen 1.3.4.3 Saisonal eingesetzte Systeme 1.3.5 Umlaufvermögen im Kassenhandel. 1.3.6 Demo-Systeme zu Schulungszwecken 1.3.7 Elektronische Aufzeichnungssysteme mit TSE-Befreiung (§ 148 AO). 1.3.8 Mobile Endgeräte / Handhelds 1.3.9 App auf privatem Handy des Arbeitnehmers 1.3.10 Nicht genutzte TSE | „Vorrats“-TSE. 1.3.11 TSE-Ausbau und Weiterverwendung in anderem Aufzeichnungssystem. 1.4 „Geburtsstunde“ elektronischer Aufzeichnungssysteme 2 Meldefristen bei In- und Außerbetriebnahme . 2.1 Diverse Meldefristen unter Berücksichtigung der Nichtbeanstandungsregeln des BMF vom 13.10.2023 und 11.03.2024 2.1.1 Meldefristen für elektronische Aufzeichnungssysteme (ohne Taxameter / Wegstreckenzähler) 2.1.2 Meldefristen für EU-Taxameter 2.1.3 Meldefristen für Wegstreckenzähler 2.1.4 Anträge auf Fristverlängerung. 2.1.5 Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme 2.1.5.1 Außerbetriebnahme vor dem 01.07.2025 2.1.5.2 Außerbetriebnahme nach dem 30.06.2025 2.2 Technische Möglichkeiten der Meldung 2.2.1 Allgemeines 2.2.2 DFKA-Taxonomie Meldedaten 2.3 Wer darf die Daten übermitteln?. 2.4 Wer meldet bei Agenturkassen? 2.5 Wirkung formloser (Papier-)Meldungen 2.6 Unternehmen in der Gründungsphase: Meldung bei noch fehlender Steuernummer? 2.7 Sanktionen bei Nicht- oder Falschmeldung 3 Art und Umfang der Meldung 3.1 Arten der Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Korrektur). 3.2 Korrektur bei fehlerhafter Meldung 3.2.1 Allgemeines 3.2.2 Temporärer Ausfall eines eAS 3.2.3 Falschmeldung einer Betriebsstätte. 3.2.4 Falschmeldung einer Seriennummer 3.2.4.1 Seriennummer des eAS. 3.2.4.2 Seriennummer der TSE 3.2.5 Tausch der Hardware unter Aufspielen der bisherigen Software. 3.2.6 Tausch der TSE 3.2.7 Veräußerung einer TSE 3.3 Bruttomethode auf Betriebsstättenebene. 3.4 Zuordnung elektronischer Aufzeichnungssysteme zu einer Betriebsstätte (§ 12 AO, §§ 14, 55 GewO) 3.4.1 Begriff der Betriebsstätte 3.5 Einzelfälle 3.5.1 Taxen und Mietwagen 3.5.2 Verkaufswagen auf Wochenmärkten. 3.5.3 Foodtrucks 3.5.4 Feste und bewegliche Marktstände 3.5.5 Volks-/Oktoberfeste 3.5.6 Verwendung eines (mobilen) Aufzeichnungssystems in mehreren Betriebsstätten 3.5.7 Systeme verschiedener Hersteller in einer Betriebsstätte 3.5.8 Standortwechsel elektronischer Aufzeichnungssysteme. 4 Inhalte der Übermittlung 4.1 Mussfelder, bedingte Mussfelder, Kannfelder & noch gesperrte Felder. 4.2 Name und Anschrift des Steuerpflichtigen. 4.3 Steuernummer des Steuerpflichtigen 4.3.1 Grundsatz 4.3.2 Fehlende Steuernummer 4.3.3 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 4.3.4 Bundeseinheitliche Steuernummer 4.3.5 Umsatzsteuerliche Organschaft. 4.3.6 Juristische Personen des öffentlichen Rechts 4.3.7 Wechsel der Steuernummer 4.3.8 Vereinfachtes Prüfschema 4.4 Angaben zur Betriebsstätte 4.4.1 Bezeichnung der Betriebsstätte 4.4.2 Anzahl der zugeordneten elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAS). 4.4.3 Außerbetriebnahme Betriebsstätte 4.4.4 Bemerkungen zur Betriebsstätte 4.4.5 Adresse der Betriebsstätte 4.4.6 Eröffnung einer Betriebsstätte in der Zukunft. 4.5 Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAS). 4.5.1 Art des Aufzeichnungssystems (eAS). 4.5.2 Software des eAS. 4.5.3 Software-Version des eAS4.5.4 Seriennummer des eAS / Software-App 4.5.5 Hersteller des elektronischen Aufzeichnungssystems 4.5.6 Modell des elektronischen Aufzeichnungssystems 4.5.7 Anschaffung des eAS 4.5.8 Inbetriebnahme des eAS 4.5.9 Außerbetriebnahme des eAS. 4.5.10 Grund der Außerbetriebnahme des eAS 4.5.11 Bemerkungen zum eAS 4.6 Angaben zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) 4.6.1 Einführung 4.6.2 Art der TSE 4.6.3 Seriennummer der TSE 4.6.4 BSI-Zertifizierungs-ID 4.6.4.1 Allgemeines 4.6.4.2 Besonderheiten (Maintenance MA-01 bis MA-03) 4.6.5 Inbetriebnahme/Aktivierung der TSE. 4.6.6 Art/Bauform der TSE 4.6.7 Nutzung einer TSE für mehrere eAS 4.7 Übertragungsprotokoll (ELSTER) 5 Herkunft meldepflichtiger Daten