Die optierende Personengesellschaft nach § 1a KStG als Organgesellschaft in der ertragsteuerlichen Organschaft Untersuchung de lege lata und Ausblick de lege ferenda
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87,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
08.10.2025
Verlag
Cuvillier VerlagSeitenzahl
292
Maße (L/B/H)
21/14,8/1,6 cm
Gewicht
381 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-689-52364-0
291 AktG wirksam an ein Gesellschafter-Unternehmen abführen können und dass solche Gewinnabführungsverträge – trotz ihrer organisationsrechtlichen Wirkung – grundsätzlich mit dem Zweck der Personengesellschaft vereinbar und formfrei möglich sind.
Optierende Personengesellschaften nach
1a KStG können bereits de lege lata als Organgesellschaften im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft fungieren, da
17 KStG keinen eingetragenen oder organisationsrechtlichen Gewinnabführungsvertrag verlangt.
Trotz der aktuell ablehnenden Verwaltungsauffassung spricht die Rechtslage dafür, Organschaften mit optierenden Personengesellschaften zuzulassen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.
Zugleich verdeutlicht die Analyse, dass das Optionsmodell einen Impuls für eine grundlegende Reform hin zu einem Gruppenbesteuerungssystem ohne Gewinnabführungsvertrag geben sollte, da punktuelle gesetzliche Anpassungen das strukturelle Kernproblem der Organschaft nicht lösen.
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