Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im deutschen und taiwanischen Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts der „Leichtfertigkeit“ und dessen gesetzgeberischer Nutzen für das taiwanische StGB
-
- Deutsch ausgewählt
14,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
- Kostenlose Lieferung ab 30 € Einkaufswert
- Versandkostenfrei für Bonuscard-Kund*innen
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
13.11.2025
Verlag
BuchschmiedeSeitenzahl
308
Maße (L/B/H)
20,9/14,5/2,3 cm
Gewicht
446 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-99181-649-2
Nach einer Sichtung der deutschen Literatur zum Thema Leichtfertigkeit, um das Konzept der Leichtfertigkeit zu definieren, wird in diesem Beitrag analysiert, welche strukturellen Elemente eines Fahrlässigkeitsdelikts für die Abgrenzung der Leichtfertigkeit von einem Fahrlässigkeitsdelikt herangezogen werden können. Diese Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass nur die Verletzung der Sorgfaltspflicht und die Vorhersehbarkeit handhabbare Kriterien sind, um die Intensität des Handlungsunwerts zwischen Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit zu unterscheiden. Aufbauend auf diesem Ergebnis legt die Arbeit die Gründe für die Einführung der Leichtfertigkeit ins StGB dar und weist mögliche Kritik an der Einführung dieses Merkmals zurück. Schließlich werden verschiedene Entwürfe vorgestellt, von denen einer sich mit dem Delikt „leichtfertige Tötung” auseinandersetzt. Die Erprobung dieses letztgenannten alternativen Entwurfs an den Fällen, die die Diskussion über die Einführung der Leichtfertigkeit auslösten, zeigt, dass dieses Vorgehen eine handhabbare und vernünftige Methodik darstellt, die Lücke im tStGB zu schließen.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice