Dreier: Grundgesetz-Kommentar. Herausgegeben von Frauke Brosius-Gersdorf Band II: Artikel 20-82
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
31.12.2026
Herausgeber
Frauke Brosius-GersdorfVerlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
2200
Maße (L/B)
24/17 cm
Gewicht
2200 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-16-158216-5
Mit Band II knüpft das neue Autorenteam unter der Herausgeberschaft von Frauke Brosius-Gersdorf nahtlos an den erfolgreichen Start der 4. Auflage des Dreier-GGK an und bringt die Kommentierungen der Art. 20 bis 82 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur. Unter Beibehaltung der bewährten Struktur des Kommentars schauen die Autorinnen und Autoren mit frischen Perspektiven auf den organisationsverfassungsrechtlichen Teil des Grundgesetzes und setzen neue Impulse für dessen Verständnis und Weiterentwicklung. Besonders in den Blick genommen werden die Implikationen der Digitalisierung und Verfassungsrechtsfragen der Corona-Pandemie sowie der Generationengerechtigkeit.
Der Grundgesetz-Kommentar ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhältlich ist. Der Kommentar erscheint in drei Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.
„Eine Erfolgsgeschichte findet ihre glänzende Fortsetzung."
Michael Droege Fachbuchjournal 15 (2023), 49
„Die Stabübergabe ist gelungen! [...] Beides - gebotene Pfadabhängigkeit für Bewährtes und Offenheit für Neues - ist nötig, um das hochwertige Werk erfolgreich in die Zukunft zu führen [...] Mit Band I der vierten Auflage ist ein gewichtiger erster Schritt zur Zukunftssicherung des renommierten Kommentars beschritten worden."
Hans-Günter Henneke Der Landkreis 8-9/2023, 439-440
„Bestehen bleibt allein der Eindruck, dass es sich bei dem neu aufgelegten Klassiker um einen echten Gewinn für alle an den Grundrechten Interessierten handelt. [...] Die Leser können sich auf die nächsten Bände [...] freuen!"
Jonas Hyckel ThürVBl. 4 (2025), 95
„Herausgeberin und Einzelbearbeitern kann man nur Mut machen, auf diesem Weg fortzufahren und so die berechtigte Spitzenstellung des Kommentars weiterhin sicherzustellen."
Friedhelm Hufen Bayerische Verwaltungsblätter 155 (2024), 71
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