Strahlenschutzgesetz. StrlSchG Mit Auszug aus der StrlSchV. Kommentar
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256,00 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
16.12.2025
Herausgeber
Goli-Schabnam Akbarian + weitereVerlag
C.H. BeckSeitenzahl
1162
Maße (L/B/H)
19,9/13,8/5 cm
Gewicht
992 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-83297-0
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt umfassend den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, beispielsweise im Zusammenhang mit der Medizin, dem Betrieb von Anlagen, dem Notfallschutz oder im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität.
Vorteile auf einen Blick
Umfassende Kommentierung des Strahlenschutzgesetzes, das verschiedenste Sachverhalte betrifft, u.a.
- Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse,
- die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes,
- medizinischer und beruflicher Strahlenschutz
- die Melde- und Informationspflichten,
- die Kommentierung der 31 bis 42 StrSchV (Freigabe),
- der Notfallschutz
- der Schutz vor Radon.
Zur Neuauflage
Am 1. Juli 2025 sind die Regelungen des Medizinforschungsgesetzes in Kraft getreten, die die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zur medizinischen Forschung grundlegend novelliert haben.
Des Weiteren wird die 2. Auflage dafür genutzt, die gegenwärtigen strahlenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die sogenannte Kernfusion zu skizzieren, der in der Zukunft großes Potential zur Energieerzeugung zugetraut wird.
Im Bereich der Früherkennung von Krankheiten ( 84 StrlSchG) sind seit Erscheinen der 1. Auflage die Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung geändert und die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung neu verabschiedet worden.
Wichtig für die Weiterentwicklung des Notfallschutzrechts ist der Erlass des Allgemeinen Notfallplans der Bundesregierung, der eine Reihe der Notfallschutzbestimmungen ( 92 bis 117 StrlSchG) konkretisiert.
Schließlich berücksichtigt die 2. Auflage Urteile zum Strahlenschutzgesetz, die seit Erscheinen der 1. Auflage ergangen sind.
Zielgruppe
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Juristinnen und Juristen in Justiz, Unternehmen und Behörden.
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