Produktbild: Die Grenzen der Auslegungskompetenz des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG
Band 114

Die Grenzen der Auslegungskompetenz des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG Dargestellt am Beispiel der überschießenden Richtlinienumsetzung

67,50 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

22.08.2005

Herausgeber

Erik Jayme

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

248

Maße (L/B/H)

21/14,8/1,5 cm

Gewicht

356 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-54341-2

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Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

22.08.2005

Herausgeber

Erik Jayme

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

248

Maße (L/B/H)

21/14,8/1,5 cm

Gewicht

356 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-54341-2

EU-Ansprechpartner

Zeitfracht Medien GmbH
Ferdinand-Jühlke-Straße 7|99095|Erfurt|DE
produktsicherheit@zeitfracht.de

Herstelleradresse

Peter Lang
Avenue du Théâtre 7|1005|Lausanne|CH
orders@peterlang.com

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  • Produktbild: Die Grenzen der Auslegungskompetenz des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG
  • Aus dem Inhalt: Die «Heininger»-Entscheidungen des EuGH und des BGH – Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalen Privatrechten – Zulässigkeit der autonomen Rechtsangleichung, insbesondere der überschießenden Richtlinienumsetzung – Schuldrechtsmodernisierungsgesetz – Verbrauchsgüterkaufrichtlinie – Die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts – «Quasi-richtlinienkonforme» Auslegung im überschießenden Bereich – Das Vorabentscheidungsverfahren, Art. 234 EG – Die Auslegungskompetenz des EuGH bei überschießender Umsetzung – Entwicklung der sogenannten «Dzodzi-Rechtsprechung» – Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung – Nationales Verfassungsrecht – Vorlagerecht/Vorlagepflicht im überschießenden Bereich – Bindungswirkung im überschießenden Bereich – Mögliche Beschränkung des Vorlagerechts – Die Entwicklung der Europäischen Gerichtsbarkeit nach Nizza.