Rechtspflegergesetz. RPflG Kommentar
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123,50 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
28.06.2023
Verlag
C.H. BeckSeitenzahl
525
Maße (L/B/H)
19,9/13,8/4,3 cm
Gewicht
836 g
Auflage
4. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-79653-1
Die Kommentierung erläutert die Stellung des Rechtspflegers innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Behandelt werden alle für die Praxis wichtigen Fragen der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers in Abgrenzung zu derjenigen des Richters und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Besonders ausführlich dargestellt werden die auf den Rechtspfleger nach 3 übertragenen Geschäfte und die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung nach 11.
Studierenden an den Fachhochschulen gibt der Kommentar durch seine systematische Darstellung ein Fundament zum erfolgreichen Bestehen ihres Studiums. Jurastudierenden und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bietet er die nötige Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf die Staatsexamen.
Inhalt
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- die Anfechtung der Rechtspflegerentscheidung
- sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung
- dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- Schlussvorschriften
Vorteile auf einen Blick
- klare Sprache
- erstellt von der Praxis für die Praxis
- Orientierungshilfe zur Vorbereitung auf Staatsexamen
Zur Neuauflage
Das Rechtspflegergesetz ist nach Erscheinen der letzten Auflage bereits zehnmal geändert worden, u.a. durch das
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- sowie das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.
Zielgruppe
Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende an den Rechtspfleger-Fachhochschulen, Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
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