Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht
-
- Deutsch ausgewählt
-
Auflage:9., überarbeitete Auflage
21,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
- Kostenlose Lieferung ab 30 € Einkaufswert
- Versandkostenfrei für Bonuscard-Kund*innen
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Paperback
Erscheinungsdatum
24.01.2023
Verlag
Schmidt, RolfMaße (L/B/H)
1,8/16,8/24,2 cm
Gewicht
530 g
Auflage
9., überarbeitete Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-86651-255-9
Das Fallbuch erhebt den Anspruch, anschaulich und verständlich geschrieben zu sein, wodurch auch diejenigen Leser unschwer einen Zugang zur Materie erhalten, die noch über keine fundierten Kenntnisse auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts verfügen. Da das Polizei- und Ordnungsrecht aller 16 Bundesländer zwar im Wesentlichen vergleichbar ist, sich gelegentlich jedoch im Detail unterscheidet, kann an einigen Stellen auf eine lehrbuchartige Darstellung nicht verzichtet werden, damit sich die Fallsammlung bundesweit zum Studium und zur Examensvorberei-tung eignet. Um diese Zielsetzung zu unterstreichen, wird – trotz des erheblichen redaktionellen Aufwands – auch nicht darauf verzichtet, durchgängig (und nicht nur sporadisch) die wichtigsten Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts aller Bun-desländer in den Fußnoten zu zitieren.
Im Übrigen werden die meisten Fälle prozessual eingekleidet, um die gerichtlichen Rechtsbehelfe, die typischerweise im Bereich des Gefahrenabwehrrechts in Betracht kommen, zu veranschaulichen. Da in der Praxis im Wesentlichen jedoch nur die Fortsetzungsfeststellungsklage bzw. der einstweilige Rechtsschutz (Eilantrag gem. § 80 V VwGO, einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO, einstweilige Anordnung gem. § 32 BVerfGG) von Bedeutung sind, wird die Auswahl der Rechtsbehelfe darauf beschränkt.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice