Die bilanzielle Behandlung von Spielerwerten im Fußball. Divergierende Aktivierungskonzeptionen von Handels- und Steuerbilanz
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
24.11.2022
Verlag
GRINSeitenzahl
66 (Printausgabe)
Dateigröße
918 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346768353
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Transferpraxis als solche und Änderungen des Lizenzspielerstatuts (LSpSt) durch den Deutschen Fußball-Bund führten in der Folgezeit zur vermehrten Kritik an der bisherigen Bilanzierungspraxis. Ein gewichtiger Grund zur Abänderung des LSpSt war der Wegfall der bisher zwingend erforderlichen Freigabe des alten Vereins zur Neuerteilung der Spielererlaubnis.
Diese Änderung war notwendig geworden, nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin am21.06.1979 die bisherige Praxis für unvereinbar mit Art. 12 GG erklärt hatte. Zwar äußerte der Bundesfinanzhof(BFH) in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung zunächst ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der genannten Verwaltungsauffassung. In der Hauptsachentscheidung, die einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen einem Bundesligaverein und dem Finanzamt beendet hatte, bestätigte der I. Senat des Bundesfinanzhofs im Wesentlichen die bisherige Verwaltungspraxis.
In seinem Urteil vom 26.08.1992 entschied der BFH, dass die Spielerlaubnis, die der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) einem Verein nach Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Fußballspieler erteilt, ein immaterielles Wirtschaftsgut sei. Der BFH geht davon aus, dass der Begriff des Wirtschaftsguts dem des Vermögensgegenstandes entspricht, die Spielererlaubnis sei somit auch als Vermögensgegenstand iSd.
266 Abs. 2 A I S. 1 HGB anzusehen.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice