Urtheile und Annalen des Reichsgerichts in Civilsachen / Urtheile und Annalen des Reichsgerichts in Civilsachen. Band 3, Heft 2
109,95 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Herausgeber
Hans BlumVerlag
De GruyterSeitenzahl
96
Maße (L/B/H)
23,6/16/1,2 cm
Gewicht
318 g
Auflage
Reprint 2021
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-11-244039-1
35; C.P.O.
74 Abs. 1; Einf.Ges. zur C.P.O.
3; G.V.G.
13. Verfahren bei Auflösungsklagen aus Anlaß einer von der Verwaltung verfügten Auflösung einer Genossenschaft -- 4. Reichs-Gewerbeordnung von 1869. --
1. Die vertragsmäßige (oder gesetzliche, Bairische Verordnung vom 25. April 1811, Art. 27) Verpflichtung eines Wirthes, bei nicht pünktlicher Tilgung seiner Jahresschuld an den Brauer noch für ein weiteres Sudjahr desselben Bier zu beziehen, enthält keinen Verstoß gegen die Gewerbefreiheit -- 5. Reichsgesetz vom 11. Januar 187 6. --
1; 5; 6; 7. Die leitenden Grundgedanken des Musterschutzes, insbesondere des Musterschutzes von Buchstabenformen -- 6. Reichs-Civilprozeßordnung --
28. Prüfung der Anwendbarkeit des
28 von Amtswegen. Begriff des „Erbrechts" im Sinne des
28. Ausdehnung des Begriffes auf den Fall, wenn ein Vater Ansprüche aus dem Pflichttheilsrecht seiner Kinder, nicht als deren Vertreter, sondern kraft eigenen (Nießbrauchs-) Rechtes geltend macht --
106. Keine Befugniß des der armen Partei bestellten Offizialanwalts, die Vertretung der Partei wegen Aussichtslosigkeit der Sache abzulehnen. Kein Beschwerderecht desselben auf Grund der C.P.O., sondern nur nach den
31 und 36 der R.Anw.0.. --
164. Auslegung der Worte „die Zustellung erfolgt an den fürdiehöhere Instanz von dem Gegner bestellten Prozeßbevollmächtigten --
231. Feststellungs- und Leistungsklage. Begriff des Interesses an alsbaldiger Feststellung -- 7. Kaiserliche Verordnung vom 28. September 1879. --
2. Auch nach der Verordnung muß das Gemeine und Französische Recht im Gebiet des Berufungsgerichts Geltung haben, uni revisibel zu sein -- II. Gemeines Recht -- Spolienklage wegen einer gegen
713 der (5. P. O. (bezw.
29 der Preuß. Verordnung vom 7. September 1879) verstoßenden Pfändung -- Eigenthum des Einzahlers an einem Sparkassenbuch, das er auf eines Anderen Namen ausstellen läßt -- Aufhebung des Faustpfandnexus durch Abverdienung der Vorschüsse -- Auslegung des 1. 17 cod. 4, 21 (Erforderniß der Schriftlichkeit von Verträgen) -- Abzug ersparter Aufwendungen von der Lohnforderung -- Einfluß der Nichtgewähr der jura cessa auf den Bürgschaftsvertrag -- Vermuthung für die Gesetzmäßigkeit richterlicher Amtshandlungen, wenn in "gehöriger Form ein Vorgang amtlich bezeugt wird -- III. Partikularrecht -- 1. Preußisches Recht -- A.L.R. I, 4
84 ff. Anfechtbarkeit eines Vergleichs wegen Irrthums über die Willensabsicht -- A. L. R. I, 21
383, 299. Begriff der Gebrauchsuntüchtigkeit der vermietheten Sache. Wahlrecht des Abmiethers, Erlaß der Miethzinsen zu beanspruchen oder vom Vertrag zurückzutreten -- Auslegung des
65 der Preuß. Städteordnung vom 30. Mai 1853. Rechtsweg -- Allg. Berggesetz vom 24. Juni 1865,
148.
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