Privatisierung von Strafverfolgung am Beispiel des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Ja
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
19.05.2021
Verlag
GRINSeitenzahl
40 (Printausgabe)
Dateigröße
679 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346409669
17 VerSanG-E, die der Autor als im Wesentlichen "misslungen" ansieht. Im Verlauf der Arbeit werden deshalb Vorschläge erarbeitet, die nach Auffassung des Autors zielführender erscheinen.
"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers". So formulierte es Max Alsberg, der berühmteste deutsche Strafverteidiger in der Zeit der Weimarer Republik, im Jahr 1930. Seine Maxime, dass für die Wahrheitsfindung eine Dialektik von Strafverfolgung und Verteidigung unerlässlich ist, gilt damals wie heute. Die Grundlage dieser Maxime ergibt sich unmittelbar aus dem dem Strafrecht zugrundliegenden Legalitätsprinzip, wonach die Strafverfolgung zuvörderst Aufgabe der staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist.
In letzter Zeit scheint diese Maxime jedoch immer mehr aufgeweicht zu werden, indem Private vermehrt Einzug in die Strafverfolgung erhalten. Beispielsweise erfreuen sich interne Untersuchungen, d.h. strukturierte Maßnahmen von Unternehmen, zur Aufklärung von Verdachtsmomenten, die auf in oder aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten hindeuten, immer größerer Beliebtheit. Im Zuge dieser Entwicklung beschloss die Bundesregierung im Juni 2020 einen Regierungsentwurf zu einem neuen Verbandssanktionengesetz. In diesem Entwurf wird zwar klargestellt, dass das Legalitätsprinzip grundsätzlich unangetastet bleiben soll. Allerdings birgt insbesondere die Vorschrift des
17 VerSanG-E die Gefahr der Einführung einer Privatisierung von Strafverfolgung "durch die Hintertür".
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