Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
01.12.2021
Herausgeber
Hermann-Josef Bunte + weitereVerlag
Hermann Luchterhand VerlagSeitenzahl
4754
Maße (L/B/H)
26,1/18,4/11,3 cm
Gewicht
3728 g
Auflage
14. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-472-09700-6
Bunte« – Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet
Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist
eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt.
Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel »Bunte, Kartellrecht«.
Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis – Bundeskartellamt, BGH, BMWi,
EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft – steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten
Praxisbezug.
Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts:
Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel »GWB-Digitalisierungsgesetz « bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts.
Sie wird voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten.
NEU in der 14. Auflage:
Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen:
• Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Digitalunternehmen
• Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen »self-preferencing«)
• Beschleunigung von Kartellverfahren
• Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten)
• Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß
39a GWB
• Sonderregelung zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
• Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen)
• Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht
(insb. Schienenkartell-Entscheidungen)
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