Produktbild: Präsentieren für Juristen

Präsentieren für Juristen

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Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

28.10.2020

Verlag

Facultas

Seitenzahl

170

Maße (L/B/H)

24,1/15,4/1,7 cm

Gewicht

262 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7089-1851-8

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

28.10.2020

Verlag

Facultas

Seitenzahl

170

Maße (L/B/H)

24,1/15,4/1,7 cm

Gewicht

262 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7089-1851-8

Herstelleradresse

Facultas Verlags- u. Buchhandels AG
Stolberggasse 26
1050 Wien
Österreich
Email: verlage@facultas.at
Url: www.facultas.at
Telephone: +43 1 31053560
Fax: +43 1 3197050

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Enttäuschend in jeder Hinsicht

Bewertung am 02.12.2021

Bewertungsnummer: 1616472

Bewertet: Buch (Taschenbuch)

Im Vorwort verkündet der Autor, dass er dieses Buch geschrieben habe, "weil es einfach notwendig war". Immerhin habe der Autor bereits mit elf Jahren "zu zaubern begonnen" und sich daher "frühzeitig mit Themen wie Körpersprache, Augenkontakt, verständlicher Sprache und Ablenkung" auseinandergesetzt. Ebenso merkt der Autor im Vorwort an, dass es kein Buch zu Rhetorik und Präsentation geben würde, dass sich mit spezifischen Bedingungen für Juristen auseinandersetzt. Alleine in meinem Bücherregal stehen mit "Kleine Rhetorikschule für Juristen" von T. Walter oder "Didaktik für Juristen: Wissensvermittlung, Präsentationstechnik, Rhetorik" von J. Eickelberg gleich zwei derartige Werke. Anders als diese beiden Bücher kommt das vorliegende Werk auch gänzlich ohne weiterführende Nachweise aus. Wobei, eine Fußnote gibt es, und deren Inhalt ist für das Jahr 2021 durchaus gewagt: "Ich gendere in diesem Buch aus Gründen der Lesbarkeit und Faulheit (sic!) nicht. [...]". Sollte das ein Witz gewesen sein, hat der Autor gegen seinen eigenen Tipp verstoßen (dem Humor sind zehn Seiten gewidmet), alles, was "politisch unkorrekt sein könnte, gehört weiträumig umschifft. Keine Witze über bestimmte soziale Gruppen, Rassen oder Ethnien inklusive Religionsgruppen" (S 161). Den Vorschlag, es doch dem Autor gleichzutun und einen "Witz ohne Worte" zu Beginn eines Vortrags zu machen, indem man ein kleines quietschendes Luftpolster aus Plastik in einem Scherzartikelladen kauft und dann noch vor dem ersten Wort ans Mikrofon zu halten und damit zu quietschen (sic!, S 161), werde ich wohl eher nicht in die Tat umsetzen. Das Buch beinhaltet oft allgemeine und nichtssagende Anmerkungen wie "Der Inhalt eines juristischen Vortrags soll das Thema behandeln, um das es sich dreht" (S 18), oder "Argumentieren ist ein Grundwerkzeug für den Juristen, etwa wie ein Hammer oder Schraubendreher für den Handwerker" (S 23), weiters ein wenig holprig "Jeder Vortrag gehört aufgebaut, auch der noch so kurze Fünf-Minuten-Pitch" (S 35). Auch "Aller Anfang ist schwer" darf natürlich nicht fehlen (S 37), genauso wie "Nichts ist wichtiger als das Publikum" (S 53). Auch der angepriesene "Trick" auf S 110 "Bringen Sie auch einmal grafische Darstellungen oder Bilder in Ihrer PPP", oder der Tipp, bei Entscheidungsbesprechungen zunächst "natürlich den Sachverhalt erzählen" (S 118) ist nichts, wofür ich den Preis als gutes Investment sehe. Verallgemeinert wird zB auch, wenn es im Tipps für Präsentationen auf Englisch geht. Für die "Amerikaner" gilt, dass man die Hemdsärmel aufrollen soll und "als Frau ruhig eine Jeans zur Bluse" anziehen könne (S 154). Ebenso würden nach dem Autor die Amerikaner "Allgemeinplätze" lieben, die es daher zu verwenden gelte (S 154). Ein ähnlich unpassendes Beispiel wie die Anmerkung, dass der Autor aus Faulheit nicht gendere, findet sich ebenso in diesem Kontext. Auf S 151 heißt es mit Blick auf die sprachlichen Fähigkeiten es Publikums, dass, wenn man von einer Scheidung spricht und zum Ausdruck bringen wolle "dass die Gattin (oder der Gatte) recht hässlich gewesen ist" doch lieber ugly statt hideous sagen solle, weil ugly einfach jeder kenne. Was mich ebenso gestört hat, war die selbstsichere Allgemeingültigkeit, die der Autor für seine Tipps beansprucht. Man liest dann Dinge wie "Vergessen Sie das!" (S 37), "Die goldene Regel lautet" (S 63) oder "Wie immer gilt" (S 65). Ich bin offen für Tipps und Tricks, aber wenn ich dann zB auf S 19 lese "Was ist der Zweck eines juristischen Vortrags? Sie meinen, er ist vom Vortragsthema und dem Inhalt, den Sie präsentieren wollen, ohnehin vorgegeben? Dann denken Sie ein wenig zu kurz", wirkt das doch ein wenig oberlehrerhaft, wie bereits die Einleitung, wonach es einfach notwendig war, dieses Buch zu schreiben. Auf Tipps wie "Ich gehe einmal davon aus, dass Sie keine anderen Menschen beleidigen in Ihrem Vortrag. Wenn doch, sollten Sie sich überlegen, ob Sie überhaupt einen Vortrag halten sollten" (S 144) kann das Zielpublikum wohl gerne verzichten. Um es mit dem Stil des Autors zu sagen, der seinen Leser*innen (so schnell geht das mit dem Gendern) auch viele Fragen in seinem Buch stellt: Warum schreibe ich diese Rezension? Damit andere nicht denselben Fehler wie ich machen und dieses Buch kaufen. Da ist man mit den oben genannten Werken in derselben Preisklasse meiner Meinung nach deutlich besser dran.

Enttäuschend in jeder Hinsicht

Bewertung am 02.12.2021
Bewertungsnummer: 1616472
Bewertet: Buch (Taschenbuch)

Im Vorwort verkündet der Autor, dass er dieses Buch geschrieben habe, "weil es einfach notwendig war". Immerhin habe der Autor bereits mit elf Jahren "zu zaubern begonnen" und sich daher "frühzeitig mit Themen wie Körpersprache, Augenkontakt, verständlicher Sprache und Ablenkung" auseinandergesetzt. Ebenso merkt der Autor im Vorwort an, dass es kein Buch zu Rhetorik und Präsentation geben würde, dass sich mit spezifischen Bedingungen für Juristen auseinandersetzt. Alleine in meinem Bücherregal stehen mit "Kleine Rhetorikschule für Juristen" von T. Walter oder "Didaktik für Juristen: Wissensvermittlung, Präsentationstechnik, Rhetorik" von J. Eickelberg gleich zwei derartige Werke. Anders als diese beiden Bücher kommt das vorliegende Werk auch gänzlich ohne weiterführende Nachweise aus. Wobei, eine Fußnote gibt es, und deren Inhalt ist für das Jahr 2021 durchaus gewagt: "Ich gendere in diesem Buch aus Gründen der Lesbarkeit und Faulheit (sic!) nicht. [...]". Sollte das ein Witz gewesen sein, hat der Autor gegen seinen eigenen Tipp verstoßen (dem Humor sind zehn Seiten gewidmet), alles, was "politisch unkorrekt sein könnte, gehört weiträumig umschifft. Keine Witze über bestimmte soziale Gruppen, Rassen oder Ethnien inklusive Religionsgruppen" (S 161). Den Vorschlag, es doch dem Autor gleichzutun und einen "Witz ohne Worte" zu Beginn eines Vortrags zu machen, indem man ein kleines quietschendes Luftpolster aus Plastik in einem Scherzartikelladen kauft und dann noch vor dem ersten Wort ans Mikrofon zu halten und damit zu quietschen (sic!, S 161), werde ich wohl eher nicht in die Tat umsetzen. Das Buch beinhaltet oft allgemeine und nichtssagende Anmerkungen wie "Der Inhalt eines juristischen Vortrags soll das Thema behandeln, um das es sich dreht" (S 18), oder "Argumentieren ist ein Grundwerkzeug für den Juristen, etwa wie ein Hammer oder Schraubendreher für den Handwerker" (S 23), weiters ein wenig holprig "Jeder Vortrag gehört aufgebaut, auch der noch so kurze Fünf-Minuten-Pitch" (S 35). Auch "Aller Anfang ist schwer" darf natürlich nicht fehlen (S 37), genauso wie "Nichts ist wichtiger als das Publikum" (S 53). Auch der angepriesene "Trick" auf S 110 "Bringen Sie auch einmal grafische Darstellungen oder Bilder in Ihrer PPP", oder der Tipp, bei Entscheidungsbesprechungen zunächst "natürlich den Sachverhalt erzählen" (S 118) ist nichts, wofür ich den Preis als gutes Investment sehe. Verallgemeinert wird zB auch, wenn es im Tipps für Präsentationen auf Englisch geht. Für die "Amerikaner" gilt, dass man die Hemdsärmel aufrollen soll und "als Frau ruhig eine Jeans zur Bluse" anziehen könne (S 154). Ebenso würden nach dem Autor die Amerikaner "Allgemeinplätze" lieben, die es daher zu verwenden gelte (S 154). Ein ähnlich unpassendes Beispiel wie die Anmerkung, dass der Autor aus Faulheit nicht gendere, findet sich ebenso in diesem Kontext. Auf S 151 heißt es mit Blick auf die sprachlichen Fähigkeiten es Publikums, dass, wenn man von einer Scheidung spricht und zum Ausdruck bringen wolle "dass die Gattin (oder der Gatte) recht hässlich gewesen ist" doch lieber ugly statt hideous sagen solle, weil ugly einfach jeder kenne. Was mich ebenso gestört hat, war die selbstsichere Allgemeingültigkeit, die der Autor für seine Tipps beansprucht. Man liest dann Dinge wie "Vergessen Sie das!" (S 37), "Die goldene Regel lautet" (S 63) oder "Wie immer gilt" (S 65). Ich bin offen für Tipps und Tricks, aber wenn ich dann zB auf S 19 lese "Was ist der Zweck eines juristischen Vortrags? Sie meinen, er ist vom Vortragsthema und dem Inhalt, den Sie präsentieren wollen, ohnehin vorgegeben? Dann denken Sie ein wenig zu kurz", wirkt das doch ein wenig oberlehrerhaft, wie bereits die Einleitung, wonach es einfach notwendig war, dieses Buch zu schreiben. Auf Tipps wie "Ich gehe einmal davon aus, dass Sie keine anderen Menschen beleidigen in Ihrem Vortrag. Wenn doch, sollten Sie sich überlegen, ob Sie überhaupt einen Vortrag halten sollten" (S 144) kann das Zielpublikum wohl gerne verzichten. Um es mit dem Stil des Autors zu sagen, der seinen Leser*innen (so schnell geht das mit dem Gendern) auch viele Fragen in seinem Buch stellt: Warum schreibe ich diese Rezension? Damit andere nicht denselben Fehler wie ich machen und dieses Buch kaufen. Da ist man mit den oben genannten Werken in derselben Preisklasse meiner Meinung nach deutlich besser dran.

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Präsentieren für Juristen

von Paul Fischer

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