Schutz von Arten vor Glas und Licht Rechtliche Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten
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Sprache:Deutsch
87,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
17.06.2019
Abbildungen
XXI, 282 S. 1 Abb. in Farbe.
Verlag
Springer BerlinSeitenzahl
282
Maße (L/B/H)
23,5/15,5/1,7 cm
Gewicht
464 g
Auflage
1. Auflage 2019
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-662-58256-5
Dieses Buch enthält eine umfassende Analyse der rechtlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz vor Risiken und Gefahren für Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Glas und Licht. Die Anlockwirkung von nächtlichen Lichtquellen auf Insekten sowie die Kollisionen von Vögeln mit Glas sind allgemein bekannt, aber bislang kaum untersucht worden. Aufgrund neuer Forschungserkenntnisse rückt die Verwendung von Glas und Licht nun stärker in den Fokus des Interesses.
Diese rechtstatsächlichen Erkenntnisse werden zusammengefasst und erstmals einer umfassenden systematischen Analyse unterzogen. Das Buch arbeitet die Anforderungen des geltenden Rechts an den Schutz vor Risiken und Gefahren für Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Glas und Licht heraus. Im Mittelpunkt steht dabei die Untersuchung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, des FFH-Rechts und des besonderen Artenschutzrechts. Das Buch entwickelt Kriterien, anhand derer sich die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen von und Eingriffen in Natur und Landschaft bestimmen lassen, und wertet die von der Rechtsprechung zum besonderen Artenschutzrecht entwickelten Signifikanzkriterien für nachteilige Auswirkungen von Glas und Licht aus.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die baurechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidungspflichten der Kommune durch Festsetzungen in Bebauungsplänen. Daneben untersucht das Buch die immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten zum Schutz vor Lichtanlagen. Im Zusammenhang mit Licht wird der immissionsschutzrechtliche Begriff des Standes der Technik von Vermeidungsmaßnahmen konkretisiert und die Verkehrssicherungspflichten von Kommunen zur Beleuchtung der öffentlichen Straßen und Wege bestimmt. Schließlich wird auch die Vereinbarkeit von Skybeamern mit Bauordnungs- und Naturschutzrecht geprüft.
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