Die Frankfurter Paulskirche und die Strafrechtsreform 1848/1849
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
28.03.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
18 (Printausgabe)
Dateigröße
562 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668672970
Im Frühjahr 1848 schwappte schließlich die revolutionäre Bewegung von Frankreich, dort wurde König Louis Philippe gestürzt, auf Deutschland über. Ein Hauptanliegen der Bewegung war die Einrichtung einer Nationalversammlung, die für ein vereintes Deutschland eine freiheitliche Verfassung ausarbeiten sollte. In Frankfurt tagte sodann, vorbereitet durch das Vorparlament und Wahlen in ganz Deutschlan, ab dem 18. Mai 1848 in der Paulskirche die Nationalversammlung zur Erarbeitung einer Reichsverfassung und provisorischen Übernahme der Reichsgewalt. Die Mitglieder der Versammlung waren überwiegend Männer aus dem gebildeten und besitzenden Bürgertum.
Nach Verabschiedung der kompletten Verfassung lehnte Preußens König Friedrich Wilhelm der Vierte die ihm angetragene Kaiserwürde des Deutschen Reiches ab. Die Nationalversammlung löste sich daraufhin endgültig auf und die Paulskirchenverfassung (Frankfurter Reichsverfassung) war damit gescheitert. In der Frankfurter Reichsverfassung finden sich etliche Bestimmungen, die sich mit dem prozessualen und materiellen Strafrecht beschäftigen.
Gegenstand dieser Arbeit ist es nun zu ergründen, welche Bedeutung die FRV für die Strafrechtsreform von 1848/49 in Deutschland hatte, obwohl sie nie in Kraft getreten ist. Es wird hierfür zum einen dargestellt, aus welchen Gründen die Frankfurter Nationalversammlung bestimmte strafrechtliche Normen erlassen hat und zum anderen wird untersucht, inwieweit diese Bestimmungen Eingang in die spätere Partikulargesetzgebung (insbesondere mit Blick auf die Staaten Preußen und Bayern) gefunden haben. Im Folgenden werden zuerst die wichtigsten Aspekte des materiellen Strafrechts und im Anschluss die wichtigsten Aspekte des Strafprozessrechts - welches aufgegliedert ist in das Gerichtsverfassungsrecht und die Verfahrensgrundsätze - behandelt.
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