Einführung einer Vorsorgepflicht für Kinder in Thüringen unter Betrachtung weiterer präventiver Hilfsmöglichkeiten
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Sprache:Deutsch
18,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
27.04.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
54 (Printausgabe)
Dateigröße
1048 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640322114
von Kindesvernachlässigung, -misshandlung und -missbrauch an
das Licht der Öffentlichkeit. Dabei sind es die extremen und
tragischen Einzelschicksale mit Todesfolge, wie die der kleinen
Lea-Sophie aus Schwerin oder der toten Kinder aus Erfurt,
Nordhausen, und Sömmerda, die für Erschütterung, Betroffenheit
und Wut in unserer Gesellschaft sorgen. Doch diese Fälle sind nur
die Spitze des Eisberges, denn die Zahl der Kindeswohlgefährdungen,
die im Schatten der Öffentlichkeit liegen, scheint
weitaus höher zu sein. Schätzungen gehen davon aus, dass
deutschlandweit zwischen 48.000 und 430.000 Kinder im Alter von
0 - 6 Jahren gesundheits- und lebensgefährdenden Bedingungen
ausgesetzt sind.1 Vor diesem Hintergrund wurden sowohl auf
Bundesebene als auch speziell in Thüringen viele Maßnahmen zum
Schutz der Kinder ins Leben gerufen, andere Konzepte gilt es noch
umzusetzen. Die Einführung verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen
kann in diesem Zusammenhang ein wichtiges
Instrument zur Früherkennung und Prävention darstellen und somit
wesentlich zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen.
Inzwischen haben viele Bundesländer entsprechende Regelungen
oder Vorkehrungen getroffen, um Vorsorgeuntersuchungen als
Bestandteil von Kinderschutzmaßnahmen zu etablieren. Die
Umsetzung erfolgt jedoch recht unterschiedlich. Während manche
Länder eine Pflichtteilnahme favorisieren, versuchen andere mit
Bonussystemen oder expliziten Aufforderungen im Einzelfall, die
Teilnahmequote auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Im Zeitraum des
Entstehens dieser Diplomarbeit2 wird in Thüringen das "Gesetz zur
Weiterentwicklung des Kinderschutzes" in einem entsprechenden
Gesetzgebungsverfahren geprüft. Ein Teilziel dieses neuen
Gesetzes ist die Sicherung der Teilnahme an den einzelnen
Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter.
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