Verpflichtungen des GwG und der §§ 25 b – h KWG in Kreditinstituten Überwachung durch die Interne Revision und die gesetzliche Abschlussprüfung
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Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
07.06.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
78 (Printausgabe)
Dateigröße
569 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640638567
Diese umgangssprachliche Definition des Begriffs Geldwäsche, als Verschleiern und Vorbeischleusen von Geldern, ist allerdings nur bedingt mit der kriminologischen und gesetzlichen Definition deckungs-gleich10. In kriminologischer Hinsicht beschreibt Geldwäsche einen Vorgang, der dazu dient, Spuren von aus Straftaten stammenden Vermögensgegenständen zu verschleiern oder zu verwischen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder als scheinbar legales Vermögen im regulären Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzubringen11.
Den juristischen Tatbestand der Geldwäsche definiert
261 StGB und erfordert, im Gegensatz zur kriminologischen Definition, dass die illegal erlangten Vermögensgegenstände aus einer der in
261 StGB genannten Vortaten stammen12.
Die Möglichkeiten, Geldwäsche zu betreiben, sind nahezu unerschöpflich; daher gibt es mehrere Modelle, die versuchen, Geldwäsche abzubilden13. Nachfolgend wird das beherrschende Drei-Phasen-Modell der US-Zollbehörde vorgestellt, welches auf den Erfahrungen aus der Bekämpfung des Drogenhandels beruht14.
In der ersten Phase, dem sog. Placement, werden die aus illegalen Handlungen erlangten Vermögenswerte durch Ausnutzung der Einzah-lungswege von Kreditinstituten und sonstigen Unternehmen, von Bar-geld zu Buchgeld transferiert.
In der zweiten Phase, dem sog. Layering, wird versucht, die ursprüngliche Herkunft der Gelder zu verschleiern, indem z.B. komplexe, länderübergreifende Finanztransaktionsketten, unter Einbeziehung von Offs-hore-Finanzplätzen15, durchgeführt werden16.
In der dritten Phase, der sog. Integration, erfolgt die Einschleusung der Vermögensgegenstände zurück in den legalen Finanzkreislauf17.
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