Wie legitimiert sich Herrschaft? Konstellationen der Naturzustands- und Gesellschaftsvertragstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau Mit abschließendem Bezug auf Hannah Arendts Theorie von Macht und Gewalt
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
06.12.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
12 (Printausgabe)
Dateigröße
418 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668357969
Geklärt werden soll also Folgendes: Wie verhält sich der Mensch von Natur aus - ist er ein von Natur aus gesellschaftliches Wesen oder spaltet er sich von anderen ab um ein Leben frei von sozialen Verpflichtungen zu leben? Wenn er sich in soziale Gefüge einbringt, wie verhält er sich dort? Inwiefern benötigt er diese Form des sozialen Umgangs; wer kontrolliert die Gemeinschaft oder kontrolliert sie sich selbst? Gibt es einen Unterschied zwischen Macht und Gewalt? Wenn ja, worin besteht der Unterschied? Kann der Mensch in einer Gesellschaft Macht und Gewalt ausüben - was kann er als einzelne Person verrichten? Wie legitimieren sich Herrschaften - durch einen Vertrag mit einer übergeordneten Instanz oder durch einen Vertrag zwischen ihnen?
Hobbes und auch Rousseau liefern auf die Frage: "Wie legitimiert sich Herrschaft?" im Gegensatz zur vorherrschenden, vorhistorischen Auffassung eine neue Antwort. Sie versuchen einen vorpolitischen Zustand zu postulieren - den Naturzustand, in dem der Mensch in keiner Gesellschaft lebt und zu keinem politischen Akt Beziehung nimmt. Dieser Naturzustand beschreibt den Menschen in seiner "reinen" Form - er versucht zu beschreiben, was der Mensch ist und wodurch er sich auszeichnet.
Auch versuchen sie im weiteren Schritt zu erklären, ob der Mensch den Zusammenschluss mit Menschen benötigt und inwiefern er autark lebend glücklicher und zufriedener sein könne. Die beiden Autoren verfolgen die gleichen Ansätze, doch haben sie bezüglich des naturellen Menschen zwei unterschiedliche Auffassungen - dennoch sehen sie beide den (theoretischen) Gesellschaftsvertrag unabdingbar für die Bevölkerung.
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