Ist die bereits bestellte Vormerkung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit abtretbar? Eine Darstellung am Bankpraxisfall der Photovoltaikanlage
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
04.11.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
61 (Printausgabe)
Dateigröße
565 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656045168
der Ukraine (Tschernobyl) und zuletzt Japan (Fukushima) ist eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung unabkömmlich. Daher stehen die erneuerbaren Energien immer mehr im Fokus der Energiepolitik. Zeugnis hierfür ist das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die neuen Energiegewinnungsanlagen gibt es in Form von Windparks, Solarparks
und Photovoltaikanlagen. Diese Arbeit wird ausschließlich die Photovoltaikanlage als Beispiel verwenden. Als Photovoltaik wird die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen bezeichnet. Die ersten größeren photovoltaischen Pilotanlagen wurden bereits in den achtziger Jahren geplant
und aufgebaut. Da diese Anlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen
und auch staatlich gefördert werden, gibt es viele, die sich hieran beruflich orientieren und als so genannte Anlagenbetreiber tätig werden.
Photovoltaikanlagen können sowohl auf Dächer, als auch auf freien Flächen aufgestellt werden. So kann beispielsweise auf einer Dachfläche von 50 m² eine PV-Anlage mit 5 kW aufgestellt werden, welche jährlich ca. 3500 bis 6000 KWh Solarstrom erntet. Der durchschnittliche Jahresverbrauch eines Vierpersonenhaushalts
beträgt mithin nur ca. 4000 KWh, so ist es möglich, den restlichen
Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dass diese Anlagen - aufgrund ihrer äußerst komplizierten und fachspezifischen Herstellung - nicht preisgünstig sind, ist nachvollziehbar. Als Faustregel gilt, dass die Installation zwischen 4000-6000 Euro pro kW beträgt. Weitere Kosten, wie beispielsweise Wartung der Anlage oder Versicherung, können in etwa mit 1-2 Prozent der Investitionskosten angesetzt werden.[...]
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