Das Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
26.11.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
86 (Printausgabe)
Dateigröße
718 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638865708
"Armutsprävention muss die Förderung und Stärkung der Potenziale und Ressourcen des jeweiligen Kindes in den Mittelpunkt stellen", schreiben Trisch und Lohrenscheit zur Kinderarmut (2006: 4). Zur Richtung der menschlichen Entwicklung meint Nyerere: "Menschen können nicht entwickelt werden - sie können sich nur selbst entwickeln" (NYERERE zit. n. BOSHOLD u. a. 2002: 4). Darin kommen wesentliche Prinzipien der Sozialen Arbeit zum Ausdruck. Durch Erziehung und Bildung können diese umgesetzt und die kindlichen Kapazitäten angestoßen, entfalten und erhalten werden.
Soziale Arbeit setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen ein und steht für soziale Gerechtigkeit - die internationale Entwicklungszusammenarbeit verfolgt das Ziel, weltweit Armut zu bekämpfen. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Schnittstelle zwischen Sozialer Arbeit und Entwicklungszusammenarbeit.
Das Interesse junger Menschen an entwicklungsbezogenen sozialen Tätigkeiten im Ausland und bei der Armutsbekämpfung mitwirken zu wollen, ist seit Jahren unveränderlich hoch. Viele freiwillige Helfer arbeiten in Entwicklungsprojekten mit und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Verbesserung ihrer gegenwärtigen und künftigen Situation. Doch geschieht dies meist ohne Kenntnisse und Hintergrundwissen davon, in welcher Art und Weise ihr Einsatz in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit eingebettet ist, da theoretische Ausbildungsinhalte der Sozialen Arbeit diesem Sachverhalt noch zu wenig Aufmerksamkeit schenken.
Diese vorliegende Arbeit zeigt auf, wie das Kinderrecht auf Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit praktiziert werden kann und wie es zur Bekämpfung der weltweiten Armut beiträgt. Sie bietet einen Ein- und Überblick über die Themen der Kinderrechte, des Rechts auf Bildung und der Entwicklungszusammenarbeit und klärt, in welchem Verhältnis diese Themen zur Sozialen Arbeit stehen.
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