Das Nachschieben von Gründen für die Versagung der Restschuldbefreiung BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008, IX ZB 53/08
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
13.09.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
32 (Printausgabe)
Dateigröße
551 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640703104
Vorübergehende Liquiditätsengpässe, laufende Ratenkredite aber auch die steigende Schwierigkeit von Banken Kredite zu bekommen und natürlich die Wirtschaftskrise sind die häufigsten Gründe der Privatinsolvenzen in Deutschland.
Im ersten Halbjahr 2009 meldeten 61.517 Bundesbürger Privatinsolvenz an. Es wird mit einer Gesamtzahl von 140.000 Privatinsolvenzen im Jahre 2009 gerechnet. Im Gegensatz zum Jahre 2008 mit 120.289 Verbraucherinsolvenzen ist das ein Anstieg von 19.711 Anträgen in nur einem Jahr.
Die häufigsten Anträge der Schuldner enthalten ebenfalls den Antrag der Restschuld-befreiung. Mit der Einführung der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber den natür-lichen Personen als Schuldnern die Möglichkeit gegeben, innerhalb von sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Das Verfahren der Restschuldbefreiung ist jedoch ein sehr komplexes. Nicht jeder Schuldner kann eine vollkommene Schuldenbefreiung erlangen. Viele Vorschriften engen dieses Ziel ein.
Diese Seminararbeit wird das Restschuldbefreiungsverfahren erläutern und auf die Versagungsgründe, speziell des
290 der Insolvenzordnung (InsO), eingehen. Im praktischen Teil dieser Arbeit wird das theoretische Wissen der Restschuldbefreiung mit zwei BGH (Bundesgerichtshof) Beschlüssen verglichen und gegebenenfalls kritisch betrachtet und auf das Nachschieben von Versagungsgründen eingegangen werden.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice