Die empirische und die rationalistische Theorie der Grundlegung des Rechts. Die Naturrechtsauffassungen von Herbert L. A. Hart und Murray Rothbard im
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
11.03.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
5 (Printausgabe)
Dateigröße
518 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668170810
Aus Harts Schrift geht hervor, dass er starke Kritik an der Rechtsbegründung durch ein Naturrecht beziehungsweise Vernunftrecht übt und dagegen eine empirische Theorie des Rechts vorzieht, die in Bezug auf ihr erkenntnistheoretisches Fundament deutlich weniger problembeladen sei. Anhängern des Naturrechts wirft er Unwissenschaftlichkeit vor und bezeichnet selbige als "Naturrechtsgläubige", unter anderem da diese von natürlichen Tatsachen auf unumstößliche Normen schlössen und damit dem naturalistischen Fehlschluss erlägen.
Einen gänzlich anderen Weg geht hingegen Murray N. Rothbard, der seine Naturrechtslehre an die Praxeologie seines Lehrers Ludwig von Mises (1881-1973) anlehnt. Diese baut auf dem Axiom auf, dass "der Mensch handelt". Apriorische Gültigkeit dieses Axioms wird deshalb beansprucht, weil jeder Versuch einer Widerlegung in einem performativen Widerspruch münden müsse, d.h. dass jeder entsprechende Versuch unweigerlich selbst in einer Handlung resultiere und damit die These bereits bestärken würde. Mittels axiomatisch logisch-deduktiver Methodik ließen sich daraus naturrechtliche beziehungsweise vernunftrechtliche Normen ableiten.
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