Rechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte bei der Einführung eines psychologischen Eignungstest
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
12.01.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
50 (Printausgabe)
Dateigröße
565 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668122994
Aus Sicht des Unternehmens, das sich für einen psychologischen Eignungstest entscheidet, sind die Mitteilungsrechte des Betriebsrates nach
94 und 95 BetrVG zu berücksichtigen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob in der Art und Weise wie der psychologische Eignungstest durchgeführt wird, ein Mitbestimmungsrecht seitens des Betriebsrates in Frage kommt.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der psychologische Eignungstest ausschließlich von einem Psychologen durchgeführt wird und Nicht-Psychologen nur als Hilfskräfte tätig werden dürfen.
Durch die Einführung des
32 BDSG wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, an der die Zulässigkeit psychologischer Eignungstests konkret zu messen ist.
Bei der Art der Fragen in einem solchen Test ist abzuwägen, ob hier das Interesse des Unternehmens, den am besten geeigneten Bewerber zu finden, gegenüber dem Interesse des Bewerbers, über die Preisgabe seiner Daten selbst zu entscheiden, überwiegt.
Bei einer anschließend geplanten Datenspeicherung seitens des Unternehmens, sind die allgemeinen Grundsätze zur Speicherung von Bewerberdaten unter Berücksichtigung einer möglichen AGG-Klage zu beachten.
Die Einwilligung an die Bewerber muss nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen an eine Einwilligung erfüllen, sondern auch einer möglichen AGB-Kontrolle für vorformulierte und zwecks Mehrfachverwendung erstellter Einwilligungen, standhalten.
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