Staat und Strafrechtspflege Braucht die Verfassungstheorie einen Begriff von Strafe?
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
26.10.2015
Herausgeber
Otto Depenheuer + weitereVerlag
Brill | SchöninghSeitenzahl
134
Maße (L/B/H)
17,7/11,4/2 cm
Gewicht
185 g
Auflage
2015
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-506-78411-7
Strafbegründungstheorien sind konzentrierte Herrschaftsbegründungen. Die Rechtfertigung von Strafe erweist sich daher als ein sozialphilosophisches und politisch-theoretisches Laboratorium. Der verfassungstheoretische Charme des Strafrechts liegt hierbei in seiner Rolle als vorkonstitutionelle Zeitkapsel, die beharrlich urtümliche Reaktionsmuster sozialer Kontrolle in den demokratischen Rechtsstaat gerettet hat und das kühle Rationalisierungsparadigma moderner Staatsbegründung irritiert. Strafrecht zeigt die fortbestehende Bedeutung gesellschaftlicher Symbolik an, die sich nur begrenzt in die gewohnte Feinmechanik rationalisierender Verhältnismäßigkeitskontrolle einfügt und sich hierdurch der gewohnten materialen Ethisierung vom Systemmittelpunkt der Verfassung aus entzieht.
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