Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel. § 173 Abgabenordnung
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
24.02.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
10 (Printausgabe)
Dateigröße
329 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656904328
173 AO anwenden zu können, müssen zunächst folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Für die Anwendung der Rechtsnorm ist es unerlässlich, dass ein wirksamer Ver-waltungsakt gemäß
118 ff. AO vorliegt.
2) Dieser Steuerbescheid enthält das Bescheiddatum, mit dem die Einspruchsfrist gemäß
355 AO zu berechnen ist.
3) Für die Berichtigung von Steuerbescheiden bei abgelaufener Einspruchsfrist sind vorrangig andere Berichtigungsvorschriften zu prüfen.
4) Die regelmäßige Festsetzungsfrist für Steuerbescheide beträgt vier Jahre nach Entstehen der Steuer.
5) Zuletzt sollte der Steuerbescheid überhaupt fehlerhaft sein, das heißt, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in seinem Steuerbescheid nicht richtig dargestellt ist. Die Besteuerungsgrundlagen müssen im Steuerbescheid falsch sein, sodass auch die festgesetzte Steuer nicht der Richtigkeit entspricht.
Nur wenn diese fünf Voraussetzungen vorliegen, sind die vorrangigen Berichtigungsvorschriften erschöpft. Als nächstes kann als mögliche Berichtigungsvorschrift der
173 AO in Frage kommen.
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