Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
11.06.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
36 (Printausgabe)
Dateigröße
278 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656669692
sind auch Fragen, die das verfassungsrechtliche Bekenntnis zur Demokratie betreffen. Das GG
schützt als Teil der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG das in Art. 20 Abs. 1 GG niedergelegte
Prinzip demokratischer Staatlichkeit. Deutsche Verfassungsorgane sind verpflichtet, an einer
Europäischen Union mit zu wirken, die ihrerseits demokratischen Grundsätzen genügt.
Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die
Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach, vgl. Sauer,
Jurisdiktionskonflikte, 2008; Temming, EuZW 2009, 369. Hesse hat bereits Mitte der 1990er Jahre von
einem Wandel der Aufgaben, der Stellung und der Wirkungsmöglichkeiten des BVerfG gesprochen,
der auch auf den Bedeutungszuwachs des europäischen Rechts und des EuGH zurückzuführen ist.
Nationalstaatliche Vorwürfe von ausufernden Rechtsakten werden die Frage auf, wie die drei Gericht
im europäischen Verfassungsraum abgegrenzt werden können, vgl. Wahl, ApuZ 2001, 45, 48. Das
europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den
Grundrechtsschutz geprägt. So hat sich die Individualbeschwerde zum EGMR mittlerweile zu einem
die Verfassungsbeschwerde ergänzenden Rechtsschutz fortentwickelt. Im Mittelpunkt des komplexen
Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale
Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äußersten Grenzen europäischer
Integration überwacht werden. Jurisdiktionskonflikte haben eine destruktive Wirkung, gefährden
zukunftsorientierte Einigungs- und Gestaltungsprozesse und unterlaufen die Idee, dass
Rechtsprechung eine streitschlichtende Instanz ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn
ebenenübergreifend, loyal Entscheidungskompetenzen strikt beachtet werden. Im Lissabon-Urteil
behält sich das BVerfG vor, die europäischen Kompetenzen oder die nationale Verfassungsidentität
überschreitende Unionsrechtsakte in Deutschland für unanwendbar zu erklären. [...]
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