Menschen mit geistiger Behinderung zwischen Assistenz und Selbstbestimmung Wie muss Assistenz aussehen, damit Selbstbestimmung möglich ist?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
22.01.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
341 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656579434
benutzen. Dieser Begriff ist nicht frei von Diskriminierung und Abwertung. Es gab im Laufe
der Geschichte immer wieder Versuche Menschen vor den Auswirkungen stigmatisierender
Wörter zu bewahren, in dem die Wörter ausgewechselt wurden, meistens allerdings
scheiterten diese Versuche. Daher werde ich den Begriff erst einmal weiter verwenden.
In der Fachwelt hat sich anstelle der Bezeichnung "Ambulant Betreutes Wohnen" der Begriff
"Unterstütztes Wohnen" oder "Wohnen mit Assistenz" weitgehend durchgesetzt. Ich werde
jedoch in dieser Hausarbeit den Begriff, "Ambulant Betreutes Wohnen" benutzen, da es der
gebräuchliche Begriff in meiner Institution ist. Außerdem verwende ich den Begriff Nutzer,
weil auch diese Bezeichnung die Übliche in meiner Institution ist, obwohl bei dieser
Bezeichnung ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit nicht erkennbar ist.
Wenn in Zitaten andere Begriffe verwendet werden, habe ich diese beibehalten.
Ich möchte hier für den Personenkreis, der als geistig behindert bezeichnet wird die
Definition der WHO und die von Georg Theunissen als Grundlage für meine Hausarbeit
nehmen, weil sie mit sehr einfachen und klaren Worten die Beeinträchtigungen der
Menschen mit geistigen Behinderungen im Ambulant Betreuten Wohnen darstellt.
WHO: "Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder
komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden
(beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben
zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem
Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung" (WHO,
Internetquelle).
Georg Theunissen: "Geistige Behinderung [lässt sich] als ein Etikett betrachten, das
Menschen auferlegt wird, die angesichts spezifischer Beeinträchtigungen auf kognitiver,
motorischer, sensorischer, emotionaler, sozialer und aktionaler Ebene und darauf
abgestimmter Bewältigungsstrategien einen entsprechenden ressourcenorientierten
Unterstützungsbedarf zur Verwirklichung der Grundphänomene menschlichen Lebens
benötigen, der von lebensweltbezogenen Maßnahmen nicht losgelöst betrachtet werden
darf" (Theunissen 2000, S. 43).
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