Das Römische Recht hat auf die europäische Rechtskultur in hohem Maße prägend gewirkt. Die Sprache der Juristen bedient sich noch immer überwiegend lateinischer Termini, und jeder Studienanfänger dieses Fachs muss die über ihn hereinbrechende Flut der lateinischen Begriffe bewältigen, verstehen und anwenden lernen. LATEIN IN DER RECHTSSPRACHE enthält - nach Sachbereichen gegliedert und im Zusammenhang erörtert - eine Sammlung der wichtigsten lateinischen Begriffe. Es ist ein Studien- und Nachschlagewerk für StudenInnen der Rechtswissenschaften, KandidatInnen der Studienberechtigungsprüfung, aber auch für absolvierte JuristInnen sowie LateinprofessorInnen im Gymnasium. Besonders wichtig war es Autorin und Autor, über eine bloße Begriffs- und Vokalbelliste hinaus, die Begriffe mit Inhalten zu füllen, um ein echtes Verständnis für die Rechtssprache zu wecken. Beide, Autorin und Autor, sind am Institut für Römisches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg tätig.
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5.0/5.0
Bewertung
5/5
08.10.2023
Buch (Paperback)
Sehr hilfreich
Ich habe mich für ein Rechtswissenschaftsstudium angemeldet, aber brauchte noch eine Ergänzungsprüfung für Latein. Dieses Buch hat mir geholfen, in wenigen Monaten das Wichtigste für die Prüfung zu lernen. Auch in der Uni selbst benötige ich dieses Buch täglich, denn in bestimmten Vorlesungen lassen sich immer wieder lateinische Begriffe finden, die ich in diesem Buch recht schnell finden kann. Es ist eine sehr kompakte Zusammenfassung der nötigsten Begriffen und daher kann ich dieses Buch nur weiterempfehlen.
Bewertung
aus Bergisch Gladbach
5/5
11.01.2019
Buch (Paperback)
Genau was ich gebraucht habe!
Hervorragendes Buch, sehr zu empfehlen. Von wegen Latein ist eine tote Sprache, sie ist allgegenwärtiger als wir glauben (sollen). Jeden Tag praktizieren wir alle den Grundsatz "pacta sunt servanda" (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten) ohne es zu merken, kaufen z. B. einen Roman (große Erzählung in Prosa, frz. roman in ders. Bed., früher „abenteuerliche Erzählung aus vergangener Zeit“, eigtl. „ein in der lingua romana geschriebenes Buch“; die lingua romana war die im Röm. Reich übliche Volkssprache (im Unterschied zur lingua latina, der Gelehrtensprache), aus lat. romanus „römisch“.
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