Umfang und Auswirkungen des BilMoG auf den HGB-Einzelabschluss
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
04.10.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
17 (Printausgabe)
Dateigröße
534 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656510215
Das deutsche Handelsgesetzbuch war in seiner Fassung vor dem Jahr 2009 mit veralteten Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß und ließ nur eine eingeschränkte Aussagekraft, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen vor dem Hintergrund internationaler Verflechtungen zu. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - kurz BilMoG genannt - ersetzte der Gesetzgeber diese Bestimmungen durch international üblichere Regelungen und setzte gleichzeitig die EU-Richtlinien 2006/46/EG und 2006/43/EG in nationales Recht um. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde vom Bundestag am 26.03.2009 verabschiedet und der Bundesrat gab seine Zustimmung am 03.04.2009 (vgl. DER BETRIEB 2009, S. 4). Am 29.05.2009 trat das deutsche Gesetz in Kraft (vgl. BilMoG 2009).
Vor diesem Hintergrund thematisiert die folgende Arbeit die Auswirkungen des BilMoG auf den HGB-Einzelabschluss mit dem Ziel, einen Überblick über die durch BilMoG induzierten Änderungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Industrieunternehmen zu geben. Auf Besonderheiten für Kreditinstitute nach
340 HGB und Versicherungsunternehmen nach
341 HGB wird nicht eingegangen. Im Rahmen des Überblicks werden die Änderungen kritisch beurteilt, um eine Praxisreflexion zu ermöglichen. Es wird nicht in gleichem Umfang auf alle angesprochenen Änderungen eingegangen, vielmehr wird der Fokus auf einzelne Änderungen gelegt, um diese detaillierter zu beleuchten. Zudem stellt es kein Ziel der Arbeit dar, alle Änderungen durch BilMoG aufzuführen und zu thematisieren. Vielmehr wird sich auf eine Auswahl wichtiger Änderungen beschränkt, welche für Unternehmen in der Vergangenheit die größten Auswirkungen im Jahresabschluss nach HGB zur Folge hatten und daher besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (vgl. PWC 2011, S. 10).
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