Die UNO und konventionelle Rüstungskontrolle Eine Analyse am Beispiel der Arms-Trade-Treaty-Verhandlungen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
10.10.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
18 (Printausgabe)
Dateigröße
225 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656286103
Immerhin brachten die Vereinten Nationen 1980 mit der UN-Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ein Verbot besonders inhumaner konventioneller Waffen auf den Weg. 1991 folgte mit dem UN-Waffenregister (UN Register of Conventional Arms) ein Instrument, das Transparenz in den internationalen Handel mit konventionellen Waffen bringen sollte. 2010 schließlich wurde ein Übereinkommen über Streumunition abgeschlossen. Die Verhandlungen über einen Vertrag zur Regulierung des internationalen Waffenhandels und internationaler Waffentransfers (Arms Trade Treaty) scheiterten dagegen am 27. Juli 2012. Die Hoffnungen, die mit diesen Verhandlungen ver-bunden waren, wurden also vorerst enttäuscht.
Die (potenzielle) Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen ist zwar nach wie vor gegeben (siehe Israel, Iran, Nordkorea), doch ist dieser Bereich bereits durch umfassende internationale Abkommen reguliert. Im Bereich der konventionellen Waffen muss man dagegen bisher eher von "Stückwerk" reden.
Da der "Wille der Staaten zur Nutzung der Vereinten Nationen als multilaterales Forum für Abmachungen und Kommunikationsplattform im Bereich der [...] Rüstungskontrolle [...] stark unterschiedlich ausgeprägt [ist]" (Gareis/Varwick 2007: 150), stellt sich die Frage, welche Rolle die UNO im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle überhaupt spielen kann. Dieser Frage gehe ich im vorliegenden Text am Beispiel der Arms-Trade-Treaty-Verhandlungen nach.
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