Sachgrundlose Befristung und das Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
07.02.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
44 (Printausgabe)
Dateigröße
729 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656368687
14 Abs. 2 TzBfG abzuschaffen, abgelehnt4. Damit wurde die aktuelle Gesetzeslage bestätigt, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, einen Arbeitnehmer befristet für zwei Jahre ohne Nennung eines Sachgrundes einzustellen, sofern zuvor kein Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber bestanden hat. Ein Ende dieser Debatte scheint bisher jedoch nicht absehbar zu sein. So sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vor, dass in der laufenden Legislaturperiode die Regelung des
14 Abs. 2 S. 2 TzBfG hinsichtlich des Vorbeschäftigungsverbots zugunsten einer verkürzten Wartezeit von lediglich einem Jahr geändert werden soll5. Dass eine derart rege Diskussion zu diesem Thema stattfindet, ist insbesondere auch den tatsächlichen Verhältnissen geschuldet. Mit der erleichterten Befristungsmöglichkeit werden zuvorderst beschäftigungspolitische Ziele verfolgt. Dabei war von dem damaligen Ge-setzgeber6 anerkannt, dass es sich bei dem unbefristeten Arbeitsverhältnis um den Idealtypus handelt. Dem befristeten Arbeitsverhältnis wird hingegen eine Mittlerstellung zwischen Idealtypus und Nichtbeschäftigung zuerkannt. Zuvorderst ist die Regelung somit durch die Erhöhung von Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer motiviert. Hinzu treten weitere Interessen auf Seiten der Arbeitgeber wie beispielsweise eine Flexibilisierung bei der Personalplanung.Die aktuellen Kritiker7 der sachgrundlosen Befristung bezweifeln, dass durch die Befristung im Ergebnis der Idealtypus des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gefördert wird. Sie sehen die Gefahr der Umge-hung des Kündigungsschutzes und der Externalisierung des unternehmerischen Risikos. Damit würden insbesondere gerade die Schwächsten am Arbeitsmarkt benachteiligt.
Die vorliegende Arbeit überprüft in diesem Kontext die Gestaltungsmöglichkeiten, die
14 Abs. 2 TzBfG ermöglicht, und beleuchtet insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu dem Verbot der Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber.
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