Die Verwaltung der Germanischen Provinzen unter besonderer Berücksichtigung der Beneficiarier
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
21.08.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
13 (Printausgabe)
Dateigröße
302 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656260783
Während in Vorprovinzialer Zeit der Einfluss des Römischen Imperiums auf die Germanischen Stämme auf einzelne Personen beschränkt blieb, da die Voraussetzungen für eine Territorialherrschaft nicht gegeben waren, entwickelte sich zum Ende des 1. Jahrhunderts nach Chr. ein Provinzialkonstrukt in den Gebieten der "Germania inferior" (dem sogenannten "Niedergermanien") und der "Germania superior" ("Obergermanien"). Die Anfänglichen Bemühungen der römischen Eroberer, sich die Gebiete der linksrheinisch siedelnden Germanen anzueignen, konzentrierten sich darauf, Stammesführer für sich zu gewinnen, indem sie zum Beispiel mit römischen Bürgerrechten versehen wurden. Im Gegenzug sorgten die verbündeten Stammesfürsten für die Einhaltung und Durchsetzung der römischen Ordnung. Mit der Zeit bildete sich so eine gegenseitige Kooperation zwischen dem römischen Reich und den germanischen Stämmen heraus. Die früheste Form der Herrschaftsausübung fand hierbei durch regelmäßige und unregelmäßige Abgabenforderungen, sowie der Anforderung von Hilfstruppen aus den germanischen Stammesverbänden, seitens der Römer statt. Auch Änderungen innerhalb der politischen Führungsschicht bedurften der Zustimmung Roms. Im Gegenzug boten römische Truppen den verbündeten Germanen Schutz gegen feindlich gesonnene Stämme. Auf diese Weise gelang es den Römern mitunter nicht nur ihre Herrschaft zu festigen, sondern die germanischen Stämme durch die Bindung an Rom gegeneinander auszuspielen.
Eine besondere Rolle bei der Verwaltung der Germanischen Provinzen nahmen die Beneficiarier ein, von denen zahlreiche Grab- und Weihinschriften erhalten sind. Die vielfältigen Ämter die sie innerhalb des provinzialen Verwaltungsapparates wahrnahmen, reichten von einfachen Schreibarbeiten über Kontrollfunktionen, bis hin zur Ausübung polizeiähnlicher Aufgaben.
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