Warum wird das Budgetrecht als das "Königsrecht" des Parlaments bezeichnet?
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Sprache:Deutsch
12,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
15.09.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
22 (Printausgabe)
Dateigröße
754 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656007548
"Mit Hilfe des Budgetrechts schafft das Parlament verbindliche Vorgaben für das Handeln der Exekutive und kann so die staatlichen Aktivitäten steuern" (Zitat von Dr. Hermann Otto Solms; vgl. Anlage). Oder anders das Budgetrecht ist "die dem Parlament (Bundestag, Landtag) vorbehaltene Befugnis, den Haushaltsplan des Staates verbindlich festzustellen.1"
Um die oben genannten Fragen zu klären, beginne ich in Kapitel 2 mit der Erörterung der Geschichtlichen Entstehung des parlamentarischen Budgetrechts. Dazu wird die Ausgangslage im Mittelalter/Absolutismus und die Entwicklung über Preußen, Deutsches Reich und Weimarer Republik dargestellt.
In Kapitel 3 befasse ich mich mit der heutigen Situation und stelle dar, wie die Haushaltsgesetzgebung in Deutschland funktioniert. Ein zentraler Punkt spielt dabei die Arbeit im Parlament.
Anschließend, um Aufzuzeigen welche Probleme auftreten können, beschäftige ich mich im Kapitel 4 zuerst mit dem Wandel der Staatsaufgaben und erläutere dann die Gefahren des Budgetrechts und wie versucht wird diese zu verringern.
Alle Betrachtungen beziehen sich immer auf die Kernfrage, warum das Budgetrecht als das Königsrecht des Parlaments bezeichnet wird. Nach den inhaltlichen Teilen komme ich im Schlussteil zum Fazit.
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