Die Ehegesetzgebung des Augustus
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
11.11.2002
Verlag
GRINSeitenzahl
29 (Printausgabe)
Dateigröße
126 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638153140
Mit diesen Worten lässt Cassius Dio Augustus in einer Rede 9 n. Chr. vor einer Gruppe von ,equites' den anwesenden Ehemännern und Vätern sein Lob aussprechen. Gleichzeitig wird hier 27 Jahre nach Erlass der ersten Ehegesetze die Kritik an den immer noch zahlreichen Unverheirateten laut. Diese Gesetze waren 18 v. Chr. die lex Iulia de maritandis ordinibus (julisches Gesetz über die Eheordnung) und die lex Iulia de adulteriis coercendis (julisches Gesetz zur Eindämmung des Ehebruchs). Komplettiert wurde die augusteische Ehe- und Moralgesetzgebung 9 n. Chr. durch die lex Papia Poppaea, die ihren Namen von den beiden einbringenden Konsuln M. Papius Mutilus und Q. Poppaeus Secundus hat und die die lex Iulia de maritandis ordinibus modifizierte und ergänzte.
Die Zeitspanne von fast 30 Jahren zwischen den Gesetzen weist auf die Bedeutung hin, die Augustus ihnen beimaß, wenn er die Thematik so lange nach den ersten Gesetzen wieder aufgriff. Tatsächlich wird der Ehe- und Moralgesetzgebung auch in der Forschung eine große Bedeutung beigemessen. So wird sie z.T. als "one of the most significant aspects of [Augustus'] principate" angesehen und es wird u.a. konstatiert, dass "kaum ein antikes Gesetzgebungswerk in unserer Überlieferung ein so starkes Echo gefunden [hat], wie gerade die Ehegesetze des Augustus."
Der hohe Stellenwert der ,leges' zeigt sich auch in ihrer Behandlung und Bewertung in biographischen Werken zu Augustus. Sie werden dort im Vergleich recht umfangreich behandelt und als bedeutend für die augusteische Zeit gewertet. Insbesondere sei hier auf die Arbeiten von Jochen Bleicken und Dietmar Kienast hingewiesen.
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