Rezension
»Diese Hinweise ändern freilich nichts daran, dass den Herausgebern und Autoren eine in Umfang und Inhalt beeindruckende Würdigung des Wissenschaftlers Wolfgang Frisch gelungen ist.«PD Dr. Florian Knauer, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 9/2014
»[Die Palette der Beiträge, die sich auf anderthalbtausend Seiten darbietet, ist so umfangreich und farbenfroh, dass nur wenige [...] Beiträge pars pro toto gewürdigt werden können. [...] Mit dieser Festschrift haben die Herausgeber und Autoren ein Werk veröffentlicht, das den Praktiker wie den wissenschaftlich Tätigen in den nächsten Jahren begleiten wird.« Hasso Lieber, in Richter ohne Robe, 2/2014
»Für uns Studierende sticht diese Festschrift durch die hohe Anzahl an Aufsätzen zu relevanten Themen vom ersten Semester bis hin zum Schwerpunkt heraus.« Melvin Dreyer, in: Kleiner Advokat, online Mai 2014
»Dass das Œuvre von Frisch auch international größte Anerkennung gefunden hat, verdeutlichen die zahlreichen ausländischen Beiträge, u.a. aus Japan, Spanien und der Türkei. Auch hierin spiegelt sich wider, dass er zu den Wissenschaftlern zählt, die dazu beigetragen haben, dass die deutsche Strafrechtswissenschaft eine Spitzenposition einnimmt und die hiesigen Debatten im Ausland aufmerksam verfolgt werden. Frisch beeindruckt jedoch nicht allein durch seine wissenschaftliche Schaffenskraft, sondern er weiß auch in der akademischen Lehre zu überzeugen, die er zur Freude der Studierenden selbst nach seiner Emeritierung fortgesetzt hat. [...] Es überrascht daher nicht, dass die Festschriftbeiträge einerseits zahlreichen grundlegenden Fragestellungen – wie den künftigen Problemen und Entwicklungstendenzen (Weigend) und der Symbolik im Strafrecht (Bloy) – gewidmet sind, sich andererseits aber auch – wie mit der Bedeutung des juristischen Gutachtenstils (Stuckenberg) und mit der Abgrenzung der aberratio ictus vom error in persona (Erb) – mit Themen befassen, die bei Studierenden auf großes Interesse stoßen sollten. Die Beiträge der Festschrift laden damit, was ganz im Sinne des Jubilars sein dürfte, zum Schmökern, Studieren und Nachdenken ein.« Prof. Dr. Martin Paul Waßmer, in: Archiv für Kriminologie, Bd 234, 1-2/2014
Portrait
Prof. Dr. René Bloy, geb. 1947 in Hamburg. Von 1967 bis 1972 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Nach dem 1. Staatsexamen Referendariat im OLG-Bezirk Hamburg (1972 bis 1976). Promotion bei Prof. Dr. Manfred Maiwald 1975 in Hamburg. 2. Staatsexamen 1976. Wissenschaftlicher Assistent am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Manfred Maiwald von 1976 bis 1983. Habilitation 1983, Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht. Danach mehrere Lehrstuhlvertretungen und 1986 Ernennung zum Professor an der Georg-August-Universität Göttingen. Im selben Jahr Berufung auf die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Seitdem Inhaber dieser Professur bis zur Pensionierung im Jahre 2012.
Prof. Dr. Georg Freund, geb. 1956, Studium der Rechtswissenschaften, erstes und zweites juristisches Staatsexamen 1980 bzw. 1983, Promotion zum Dr. iur. 1986 (Mannheim), Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie 1990 (Mannheim), seit 1992 Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg, seit Oktober 1993 Mitglied der Ethikkommission am Fachbereich Medizin dieser Universität, Mitglied mehrerer Forschungsstellen und Fachgesellschaften, seit 2011 Gastprofessor an der Universität Wuhan (VR China) und Professor Honorario an der Universidad San Pedro in Chimbote (Perú).
Prof. Dr. Uwe Murmann, Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M., 1. Staatsexamen 1988. 1991 Promotion bei Prof. Dr. Ernst Amadeus Wolff. Referendariat am Landgericht Darmstadt, 2. Staatsexamen 1994. Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei in Frankfurt/M. auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Rechtstheorie der Universität Freiburg i.Br. bei Prof. Dr. Wolfgang Frisch; Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 2003 Habilitation, Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Nach Lehrstuhlvertretungen Staatsanwalt und sodann Strafrichter und Schöffengerichtsvorsitzender in Berlin. Ablehnung eines Rufs auf eine Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität München und Berufung auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Georg-August-Universität Göttingen zum Wintersemester 2006/07.
Prof. Dr. Walter Perron, Studium an den Universitäten Mannheim und Freiburg, 1. Staatsexamen Freiburg 1981, 2. Staatsexamen Stuttgart 1983, Promotion (1986) und Habilitation (1993) in Freiburg, Lehrbefugnis für die Fächer Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Kriminologie, 1994 Universitätsprofessor an der Universität Konstanz, 1995 Universitätsprofessor an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, seit 2003 Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht, Abteilung 3: Deutsches und Ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht, an der Albert Ludwigs-Universität Freiburg, seit 2006 Auswärtiges wissenschaftliches Mitglied des Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, 2010–2013 Geschäftsführender Direktor des Centre for Security and Society an der Universität Freiburg.