Merkmale von Kanzleisprache als Fachsprache und des Frühneuhochdeutschen am Beispiel eines Dokuments aus der Kaiserlichen Kanzlei Karls IV.
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Sprache:Deutsch
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
10.08.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
20
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
45 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-25208-5
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 1,7, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Hausarbeit werden die Merkmale von Kanzleisprache als Fachsprache und des Frühneuhochdeutschen am Beispiel eines Dokuments aus der Kaiserlichen Kanzlei Karls IV. thematisiert. Da ich mich bei der Darstellung der sprachlichen Kennzeichen des Frühneuhochdeutschen speziell auf das Schriftstück ,1353 - Karl IV. an Landgraf Friedrich III. von Thüringen' (frühneuhochdeutscher ,Originaltext' sowie die selbstständige Übersetzung davon: siehe Anhang) beziehen möchte und es sich folglich um einen Brief aus der Kaiserlichen Kanzlei Karls IV. handelt, werden zu Beginn der Arbeit einige wesentliche biographische Aspekte über Karl IV. als Herrscher gegeben. Anschließend wird erklärt, was unter dem Begriff ,Kanzleisprache' im Allgemeinen zu verstehen ist, aus welchen angenommenen, hauptsächlichen Gründen es zum Wandel von lateinischer zu deutscher Kanzleisprache kam und inwiefern Karls Kanzlei die deutsche Kanzleisprache und die neue Schrift-/Standardsprache beeinflusst hat. Ferner wird dann der Begriff ,Fachsprache' allgemein erklärt, um darauf aufbauend zu erschließen, was an Kanzleisprache bzw. an dargestellten Beispielen des ausgewählten Textes Fachsprache ist. Es werden fachsprachliche Eigenschaften deutlich gemacht. Abschließend werde ich anhand des oben genannten Dokuments an Beispielen wesentliche bzw. die wichtigsten sprachlichen Merkmale des Frühneuhochdeutschen aufzeigen, ohne dabei explizit auf den Inhalt (siehe Übersetzung) des Schriftstückes und die darin vorkommenden, historischen Personen (Landgraf Friedrich III. von Thüringen, Johannes de Glacz) einzugehen.
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