Insolvenzordnung / §§ 217-285
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Sprache:Deutsch
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Verlag:De Gruyter
259,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
17.12.2018
Herausgeber
Joachim Münch + weitereVerlag
De GruyterSeitenzahl
1367
Maße (L/B/H)
24,6/17,5/8,4 cm
Gewicht
2640 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-89949-263-7
217–269 -- ERSTER ABSCHNITT. Aufstellung des Plans --
217. Grundsatz --
218. Vorlage des Insolvenzplans --
219. Gliederung des Plans --
220. Darstellender Teil --
221. Gestaltender Teil --
222. Bildung von Gruppen --
223. Rechte der Absonderungsberechtigten --
224. Rechte der Insolvenzgläubiger --
225. Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger --
225a. Rechte der Anteilsinhaber --
226. Gleichbehandlung der Beteiligten --
227. Haftung des Schuldners --
228. Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse --
229. Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan --
230. Weitere Anlagen --
231. Zurückweisung des Plans --
232. Stellungnahmen zum Plan --
233. Aussetzung von Verwertung und Verteilung --
234. Niederlegung des Plans -- ZWEITER ABSCHNITT. Annahme und Bestätigung des Plans --
235. Erörterungs- und Abstimmungstermin --
236. Verbindung mit dem Prüfungstermin --
237. Stimmrecht der Insolvenzgläubiger --
238. Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger --
238a. Stimmrecht der Anteilsinhaber --
239. Stimmliste --
240. Änderung des Plans --
241. Gesonderter Abstimmungstermin --
242. Schriftliche Abstimmung --
243. Abstimmung in Gruppen --
244. Erforderliche Mehrheiten --
245. Obstruktionsverbot --
246. Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger --
246a. Zustimmung der Anteilsinhaber --
247. Zustimmung des Schuldners --
248. Gerichtliche Bestätigung --
248a. Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung --
249. Bedingter Plan --
250. Verstoß gegen Verfahrensvorschriften --
251. Minderheitenschutz --
252. Bekanntgabe der Entscheidung --
253. Rechtsmittel -- DRITTER ABSCHNITT. Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung --
254. Allgemeine Wirkungen des Plans --
254a. Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans --
254b. Wirkung für alle Beteiligten --
255. Wiederauflebensklausel --
256. Streitige Forderungen. Ausfallforderungen --
257. Vollstreckung aus dem Plan --
258. Aufhebung des Insolvenzverfahrens --
259. Wirkungen der Aufhebung --
259a. Vollstreckungsschutz --
259b. Besondere Verjährungsfrist --
260. Überwachung der Planerfüllung --
261. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters --
262. Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters --
263. Zustimmungsbedürftige Geschäfte --
264. Kreditrahmen --
265. Nachrang von Neugläubigern --
266. Berücksichtigung des Nachrangs --
267. Bekanntmachung der Überwachung --
268. Aufhebung der Überwachung --
269. Kosten der Überwachung -- SIEBTER TEIL. Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören -- ERSTER ABSCHNITT. Allgemeine Bestimmungen --
269a. Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter --
269b. Zusammenarbeit der Gerichte --
269c. Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse -- ZWEITER ABSCHNITT. Koordinationsverfahren --
269d. Koordinationsgericht --
269e. Verfahrenskoordinator --
269f. Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators --
269g. Vergütung des Verfahrenskoordinators --
269h. Koordinationsplan --
269i. Abweichungen vom Koordinationsplan -- ACHTER TEIL. Eigenverwaltung --
270. Voraussetzungen --
270a. Eröffnungsverfahren --
270b. Vorbereitung einer Sanierung --
270c. Bestellung des Sachwalters --
270d. Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern --
271. Nachträgliche Anordnung --
272. Aufhebung der Anordnung --
273. Öffentliche Bekanntmachung --
274. Rechtsstellung des Sachwalters --
275. Mitwirkung des Sachwalters --
276. Mitwirkung des Gläubigerausschusses --
276a. Mitwirkung der Überwachungsorgane --
277. Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit --
278. Mittel zur Lebensführung des Schuldners --
279. Gegenseitige Verträge --
280. Nur der Sachwalter kann die Haftung nach den
92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den
129 bis 147 anfechten --
281. Unterrichtung der Gläubiger --
282. Verwertung von Sicherungsgut --
283. Befriedigung der Insolvenzgläubiger --
284. Insolvenzplan --
285. Masseunzulänglichkeit -- Sachregister
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