Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Kommentar Zum ZVG der Bundesrepublik Deutschland mit einem Anhang einschlägiger Texte und Tabellen
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- Deutsch ausgewählt
101,90 €
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
05.02.2001
Verlag
Beck, C HSeitenzahl
1681
Maße (H)
20 cm
Gewicht
1156 g
Auflage
20. Auflage Stand Ende März
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-63878-7
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Die weltweite Finanzkrise wird diesen Trend absehbar verstärken. Die größeren Amtsgerichte und die für ZVG-Sachen für zuständig erklärten Spezial-Amtsgerichte sehen diese Entwicklung mit Besorgnis.
Alle Verfahrensbeteiligten, zunächst die Rechtspfleger und Richter, dann aber auch die Schuldner, Hauptgläubiger und alle sonstigen Inhaber von Grundpfandrechten sowie die Erwerbsinteressenten (jeweils selbst bzw. zusammen mit ihren anwaltlichen Vertretern) sind daher mehr denn je auf eine zuverlässige Kommentierung des als besonders schwierig geltenden Rechtsgebiets angewiesen. Die Schwierigkeit der Materie ergibt sich sowohl aus dem komplizierten Zusammenwirken von Grundstückssachenrecht einerseits und dem Zwangsvollstreckungsrecht in seiner besonderen Ausprägung von Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung andererseits als auch aus dem Umstand, dass diese Rechtsmaterie weder an Universitäten noch an Fachhochschulen (sondern nur an Rechtspflegerschulen) gelehrt wird.
Vorteile auf einen Blick
- der seit Jahrzehnten bewährte Kommentar zu dieser schwierigen Rechtsmaterie jetzt wieder neu
- erläutert die komplexen Zusammenhänge von Grundstückssachenrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
- kommentiert von dem führenden Fachmann auf diesem Gebiet
Zielgruppe
Für Rechtspfleger, Richter, Gläubiger und alle Inhaber von Grundstücksrechten, Schuldner sowie die Erwerbsinteressenten und deren anwaltliche Vertreter. Auch Steuerberater und Notare, Sachbearbeiter der Banken und Versicherungen sind mehr denn je auf diese zuverlässige Kommentierung des als besonders schwierig geltenden Rechtsgebiets angewiesen.
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