Produktbild: Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889
Band 29

Das Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 Kommentar zum praktischen Gebrauch für Juristen und Genossenschaften

169,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1895

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

539

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,5 cm

Gewicht

750 g

Auflage

2., wesentl. verm. und umgearb. Auflage Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-117048-0

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Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

01.04.1895

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

539

Maße (L/B/H)

23,6/16/3,5 cm

Gewicht

750 g

Auflage

2., wesentl. verm. und umgearb. Auflage Reprint 2018

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-117048-0

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: productsafety@degruyterbrill.com

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  • Frontmatter -- Vorwort zur ersten Anflöge -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- Erster Theil. Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889. -- Erster Abschnitt. Errichtung der Genossenschaft -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und der Genossen -- Dritter Abschnitt. Vertretung und Geschäftsführung -- Vierter Abschnitt. Revision -- Fünfter Abschnitt. Ausscheiden einzelner Genossen -- Sechster Abschnitt. Auflösung und Liquidation -- Siebenter Abschnitt. Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen -- Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen -- Neunter Abschnitt. Strafbestimmungen -- Zehnter Abschnitt. Schluß- und Uebergangsbestimmungen -- Zweiter Theil. Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben. Vom 11. Juli 1889 -- Dritter Theil. Bekanntmachungen der Centralbehörden der Bundesstaaten nach
    171 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. April 1889 -- Anhang. Gesetz betreffend die Abänderung -es Gesetzes über die Erwerbs- und Mirthschaftsgenostenschasten vom 1. Mai 1889, sowie den Geschäftsbetrieb von Konsumanstalten. Dom 12. August 1896