Checkliste für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts
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- Deutsch ausgewählt
43,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Geheftet
Erscheinungsdatum
März 2010
Verlag
IDWSeitenzahl
38
Maße (L/B/H)
29,7/21,5/0,8 cm
Gewicht
154 g
Auflage
7. aktualisierte Auflage.
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8021-1449-6
264 Abs. 1 HGB – neben dem Jahresabschluss – in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Lagebericht aufzustellen. Diese Pflicht gilt auch für sog. Kapitalgesellschaften und Co, insbesondere die GmbH & Co KG. Ebenso haben die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens – neben dem Konzernabschluss – in den ersten 5 Monaten des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Konzernlagebericht aufzustellen (
290 Abs. 1 HBG). Der Lagebericht von Inlandsemittenten (Aktien, Schuldtitel) ist auch Teil des Jahresfinanzberichts gemäß
37v Abs. 2 Nr. 2 WpHG.
Für den Inhalt gelten die Vorschriften zum Lagebericht (
289 289a HGB) bzw. Konzernlagebericht (
315 HGB). Diese Vorschriften wurden in den Jahren 2004 bis 2009 mehrfach geändert, zuletzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG vom 25.05.2009).
Im Rahmen der Abschlussprüfung ist der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht nach
317 Abs. 2 HGB darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Prüfers in Einklang steht und ob der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens bzw. Konzerns vermittelt; dabei ist zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Vor diesem Hintergrund werden hier vier verschiedene Checklisten für die Aufstellung bzw. Prüfung des Lageberichts (Konzernlagebericht, zusammengefasster Lagebericht) angeboten:
- Checkliste 1: DRS-Langfassung für Lageberichte, Konzernlageberichte und zusammengefasste Lageberichte (unter Beachtung von DRS 15 und DRS 5),
- Checkliste 2: Zusatzcheckliste, die ggf. vom Abschlussprüfer zusätzlich zur Checkliste 1, 2 oder 3 eingesetzt wird (Prüfungshandlungen nach dem IDW PS 350 n.F.).
Die o.g. Lageberichts-Checklisten können als Hilfsmittel für die Aufstellung bzw. Prüfung eingesetzt werden (zum Zwecke der Dokumentation).
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