Handbuch des Arztrechts Zivilrecht, Öffentliches Recht, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Strafrecht
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- Deutsch ausgewählt
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
01.12.2009
Herausgeber
Adolf Laufs + weitereVerlag
C.H. BeckSeitenzahl
1928
Maße (L/B/H)
24,8/17,6/6,6 cm
Gewicht
2318 g
Auflage
4. neubearb. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-58771-9
- Zivilrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Krankenhausrecht
- Berufsrecht
- Strafrecht
Die besondere Stärke dieses Handbuchs besteht darin, dass die Verfasser die Verflechtungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten, die sich zwangsläufig ergeben, perfekt herstellen und so nicht nur für Juristen die komplexe Materie des Arztrechts übersichtlich und fundiert darstellen.
- Grundlagen des Arztrechts
- Das Kassenarzt/Vertragsarztrecht (komplett neu)
- Arztvertrag
- Arzthaftungsrecht
- öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen Arzt/Patient/Krankenhaus
- Krankenhausrecht
- Arzt als Sachverständiger und Gutachter
- Der Arzt im Strafrecht
- das Arztrecht in einem Band
- detailliertes Praxiswissen mit ausführlichem Hintergrund erläutert
- Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen auf CD-ROM
Das erfolgreiche Standardwerk ist nun wieder auf dem neuesten Stand.
Alle relevanten Gesetzesänderungen sind umfassend berücksichtigt:
- Gesundheitsreform, insbesondere auch die vertragsärztliche Versorgung in ihrer neuen Form (Medizinische Versorgungs- Zentren - MVZ)
- Neuregelungen im Versicherungsrecht (z.B. private Krankenversicherung durch die Reform des VersicherungsvertragsG)
- Vollständige Überarbeitung des Kassenarzt-/Vertragsarztrechts
- Die gesetzliche Entwicklung und vor allem auch die Rechtsprechung zum Thema Sterbehilfe ist detailliert dargestellt
- Gesetz zur Patientenverfügung vom 1.9.2009
Die Herausgeber und Autoren gehörten zu den führenden Kapazitäten in Ihren Bereichen - sie haben neben dem Laufs/Kern zahlreiche Beiträge im Bereich des Medizinrechts veröffentlicht.
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Medizinrecht, ordentliche Gerichte, Sozialgerichte, Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, Krankenhäuser, gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Ärzte, Ärztekammern, kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände, Gesundheitsbehörden sowie für die pharmazeutische und medizinische Industrie.
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