Einführung in das japanische Recht
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51,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
23.12.2009
Verlag
C.H. BeckSeitenzahl
328
Maße (L/B/H)
24,3/16,1/2,8 cm
Gewicht
93 g
Auflage
2
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-55981-5
Ohne grundlegende Kenntnisse im japanischen Recht lassen sich heute im Geschäftsverkehr mit Japan die eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht hinreichend wahren. Mit Blick auf diese praxisbezogene Ausrichtung wurde der Schwerpunkt des vorliegenden Bandes im Bürgerlichen Recht, Gesellschafts- und Arbeitsrecht gelegt, ohne dass die theoretischen Grundlagen und der traditionelle Ursprung des japanischen Rechts oder Fragen des Staats- und Verfassungsrechts vernachlässigt werden. Angereichert durch zahlreiche Rechtsprechungsbeispiele gibt der Autor so einen kompetenten Einblick in die Struktur der japanischen Rechtsordnung, in der die Traditionen und Konventionen einer stark ausgeprägten eigenständigen Kultur mit Institutionen des kontinental-europäischen Rechts zu einer genuinen Rechtsordnung verschmolzen sind.- einzige deutschsprachige Gesamtdarstellung- von einem der besten Kenner des japanischen Rechts- auch für Nichtjuristen verständlichEingearbeitet in die 2. Auflage sind die grundlegenden Änderungen des Gesellschaftsrechts, das 2005 neu konzipiert und in einem neuen Gesetz (Kaishaho) zusammen mit einer Reihe von Nebengesetzen grundlegend neu geregelt und zwischenzeitlich wiederum geändert wurde (Wertpapierhandel), ferner die Änderungen des japanischen IPR-Gesetzes, des Arbeitsrechts und des bürgerlichen Rechts.Soweit wie möglich wird auch auf die neuere japanische Rechtsprechung eingegangen, die in den letzten Jahren zur weiteren Ausgestaltung der einzelnen Rechtsbereiche beigetragen hat. Berücksichtigt wird zudem die geplante erstmalige Änderung der Japanischen Verfassung.Hans-Peter Marutschke ist Direktor des Instituts für japanisches Recht an der FernUniversität in Hagen und des EU-Research Centers der Dôshisha-Universität in Kyoto.Für jeden, der sich mit japanischem Recht beschäftigt, Referendare, Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen, Studierende der Japanologie.
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