Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung (§ 370a AO) - ein Schreckensinstrument des Gesetzgebers?
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- Deutsch ausgewählt
93,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
11.12.2006
Abbildungen
mit Abbildung
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
330
Maße (L/B/H)
23,6/15,6/1,9 cm
Gewicht
434 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-12292-9
370a AO, entstanden sind. Ziel der Arbeit ist, durch die Klärung der erheblichen Streitfragen eine überzeugende und konsequente Auslegung des
370a AO zu finden und so die praktische Handhabung der Vorschrift zu erleichtern.
Im Einzelnen gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass auf Tatbestandsebene eine übermäßige Kriminalisierung allein durch das Merkmal "in großem Ausmaß" abgewendet werden könne, dessen Interpretation sich an dem Regelbeispiel des
370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO zu orientieren habe. Der Geldwäschegegenstand sei in dem Fall, dass
370a AO Vortat ist und lediglich Steuern erspart wurden, allein die konkret verschwiegenen Einnahmen, und zwar in Höhe der Steuerersparnis. Die Geldwäschehandlung müsse sich auf einen so großen Teil der Einnahmen beziehen, dass die Steuerersparnis darin zumindest teilweise als enthalten angesehen werden kann. Untersucht werden auch Konkurrenzfragen, prozessuale Rechtsfolgen und die Regelung des minder schweren Falles.
Die Verfassungskonformität des
370a AO sei zwar zweifelhaft, letztlich aber zu bejahen. Insbesondere sei das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht verletzt, da die Schaffung eines Verbrechens für die Neubewertung einer besonders schweren Form der Steuerhinterziehung die effektivste Lösung darstelle. In Anbetracht des hohen Schutzguts des
370a AO und des Erfordernisses "in großem Ausmaß" erfolge auch keine übermäßige Kriminalisierung. Diesem Tatbestandsmerkmal könnten die herkömmlichen Auslegungskriterien ausreichende Umrisse verleihen, so dass das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG gewahrt sei.
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