Gemeinwohlauftrag und föderatives Zustimmungserfordernis - eine Antinomie der Verfassung? Dogmatische Untersuchung zum Scheitern eines Gesetzesbeschlusses im Bundesrat nach Artikel 78 des Grundgesetzes.
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- Deutsch ausgewählt
72,50 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
14.07.2004
Abbildungen
275 S.
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
275
Maße (B/H)
14,8/22,4 cm
Gewicht
340 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-11462-7
Stephan Meyer betrachtet die Länder als Staaten kraft Grundgesetzes, sie besitzen politische Potenz und verwirklichen somit ebenfalls Gemeinwohlkonzepte. In diesem Verfügbarhalten alternativer Gemeinwohlkonzepte besteht die Bundesstaatsfunktion. Dementsprechend entfaltet der Bundesrat die Gemeinwohlnützlichkeit dieser Funktion, denn er wirkt mit auf Grundlage solcher eigenen Erfahrungen seiner Mitglieder mit staatlicher Gemeinwohlfindung. Dies sichert die Rationalität von Einspruch und Gesetzesinitiative. Beide Mitwirkungsformen besitzen Korrekturfunktion gegenüber der Definitionssuprematie, da letztere einer Irrtumswahrscheinlichkeit unterliegt. Wegen des Vorrangs des demokratischen Prinzips kann sich der Bundesrat dort aber nicht endgültig durchsetzen. Das Zustimmungserfordernis hingegen schützt die politische Potenz der Länder, welche die Rationalität von Einspruch und Gesetzesinitiative gewährleistet. Dieser Schutz bewahrt also eben jene gemeinwohlnützliche Rationalität.
Der Verfasser zeigt auch, daß die Zustimmungsverweigerung nichts am Fortbestehen einer von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Definitionssuprematie festgestellten Gemeinwohlgefährdung ändert. Die Bundesregierung ist somit verpflichtet, eine neue Gesetzesvorlage unter Beachtung der Bundesratsauffassung einzubringen. Der Bundesrat muß daher seine Verweigerung begründen. Außerdem verwehrt die Funktion des Zustimmungserfordernisses es dem Bundesrat - anders das BVerfG - seine Zustimmung zu versagen, nur weil er mit der materiellen Regelung nicht einverstanden ist.
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